Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlfahrt besser ab als die Rückverteilung an die Haushalte (pro Kopf) und Unternehmen (gemäss AHV-Lohnsumme). Die Senkung von anreizverzerrenden Steuern und Abgaben, als Rückverteilungsvariante könnte positive wirtschaftliche Auswirkungen mit Blick auf Beschäftigung und Wohlfahrt erzielen. Dies würde die Kosten zur Erreichung von Energie- und Klimazielen senken. Die Analysen zeigen allerdings auch, dass die Unterschiede zwischen den Rückverteilungsvarianten eher gering ausfallen würden.
Die Rückverteilung der Erträge pro Kopf an die privaten Haushalte ist die einzige Mittelverwendungsvariante, bei welcher Haushalte mit tiefen Einkommen nicht stärker belastet werden als Haushalte mit hohen Einkommen. Alle anderen Mittelverwendungsvarianten oder Steuersenkungen weisen im Gegensatz dazu so genannte regressive Verteilungswirkungen auf. Ein Lenkungssystem, das annähernd verteilungsneutral ausgestaltet sein soll, muss folglich in irgendeiner Form eine pro Kopf Rückverteilung an private Haushalte beinhalten. Der unter Verteilungsgesichtspunkten notwendige Anteil der Rückverteilung an die Haushalte liegt dabei umso höher, je regressiver der andere Verwendungskanal wirkt.
Verschiedene Varianten eines Lenkungssystems
Als mögliche Ausgestaltung eines Lenkungssystems werden zwei unterschiedliche Varianten diskutiert. Die Varianten unterscheiden sich in Bezug auf die Bemessungsgrundlage (Treibstoffbesteuerung), die Abgabesätze, dem Umfang der parallel weiterzuführenden Fördermassnahmen und der Art der längerfristigen Mittelverwendung.
Die Variante 1 baut auf den heute bestehenden Instrumenten auf. Die CO2-Abgabe bleibt auf Brennstoffe beschränkt und wird in kleinen Schritten erhöht. Auf den Stromverbrauch wird eine Abgabe auf den Energiegehalt (Verbrauchsabgabe) eingeführt, als Ergänzung des heutigen Netzzuschlags. Die CO2-Abgabe dient der Reduktion von Treibhausgasen und die Stromabgabe der Erhöhung der Stromeffizienz. Im Einklang mit den internationalen Handelsbestimmungen differenziert diese Abgabe nicht nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieformen. Bei Variante 1 bleibt die Abgabenbelastung auf den einzelnen Energieträgern (Brennstoffe, Strom) relativ bescheiden und auf Treibstoffe wird keine neue Abgabe erhoben. Folglich kann die Lenkungswirkung nicht ausreichend hoch ausfallen, um die Energie- und Klimaziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Die bestehenden und die in der ersten Phase der Energiestrategie 2050 geplanten regulatorischen und Fördermassnahmen müssen deshalb zumindest zum Teil beibehalten werden, um die Zielerreichung sicherzustellen. Die nicht für die Förderung verwendeten Mittel der Abgaben werden wie heute der Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.
Variante 2 ist stärker lenkungsbasiert. Hier können neben den Brennstoffen und dem Strom auch die Treibstoffe besteuert werden. Wie bisher spielen für die Erreichung der klimapolitischen Ziele bei den Treibstoffen Emissionsvorschriften eine bedeutende Rolle. Diese werden in der Schweiz im Gleichschritt mit der Europäischen Union weiter entwickelt. In Variante 2 kann entweder eine umfassende Energieabgabe mit Besteuerung nach Energie- und CO2- Gehalt aufgebaut werden, indem die bisherigen Abgaben (CO2-Abgabe auf Brennstoffe,
Netzzuschlag nach Art. 15b Energiegesetz) in einer Energieabgabe zusammengeführt wer-