Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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im Alleingang für die Schweiz keinen gangbaren Weg darstellen.
Eine Alternative zu den Grenzausgleichsmassnahmen sind Ausnahmeregelungen für die besonders betroffenen Unternehmen.4 Eine Energieabgabe wird in den meisten Branchen kaum strukturverändernde Kostenerhöhungen zur Folge haben. Ist das Lenkungssystem vollständig umgesetzt, werden die Erträge der Energieabgabe – unter Abzug des Ausgleichs allfälliger Mindereinnahmen bei anderen Steuern und Abgaben – entweder an die Unternehmen und privaten Haushalte zurückverteilt oder in Form von Steuer-/Abgabensenkungen an die Wirtschaft und Bevölkerung zurück gegeben. Je nach Branche kann dann per Saldo sogar eine Entlastung resultieren. Abgabenerleichterungen drängen sich für Unternehmen auf, die eine energieintensive Produktion haben und im direkten internationalen Wettbewerb stehen. Dabei stellt sich die Frage, wie die Energieintensität (anhand der Energiekosten oder der Abgabebelastung in Prozent der Bruttowertschöpfung) und die Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit (Branchen- oder Einzellösung mit Nachweispflicht) definiert werden sollen. Im Bericht werden die Abgabebelastung in Prozent der Bruttowertschöpfung sowie die Einzellösung mit Nachweispflicht favorisiert. Insgesamt soll nur eine relativ geringe Anzahl an Unternehmen entlastet werden und diese Unternehmen sollen sich auf die Erreichung bestimmter Ziele verpflichten.
Verwendung der Einnahmen der Energieabgabe
Die Energieabgabe soll haushaltsneutral und möglichst fiskalquotenneutral erhoben werden, d.h. die öffentliche Hand soll nicht über mehr Mittel verfügen als ohne Energieabgabe und die Steuerbelastung der Haushalte und der Unternehmen sollte insgesamt nicht ansteigen. Gleichzeitig sollen die Einnahmen so verwendet werden, dass Haushalte mit tiefen Einkommen durch die Energieabgabe nicht stärker belastet werden als solche mit hohen Einkommen sowie, dass negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit verhindert werden.
Heute wird ein Teil der CO2-Abgabe auf Brennstoffe pro Kopf via die Krankenkassen an die Bevölkerung zurückverteilt. Die Rückverteilung an die Unternehmungen erfolgt proportional zur AHV-Lohnsumme. Diese Form der Rückverteilung ist administrativ einfach und begünstigt tendenziell Haushalte mit tiefen Einkommen sowie arbeitsintensive Unternehmen. Allerdings könnte die Rückverteilung über die Krankenkassen zu einer verzerrten Wahrnehmung der Kosten des Gesundheitswesens führen. Deshalb sollte insbesondere bei steigenden Rückverteilungsbeträgen eine Rückverteilung über Steuergutschriften geprüft werden. Steuergutschriften/-schecks könnten entweder über die direkte Bundessteuer für natürliche Personen oder analog zu dem Kanal der Verrechnungssteuerrückerstattung bei der kantonalen Einkommenssteuer erfolgen.
Gemäss volkswirtschaftlichen Studien schneiden Steuer- und Abgabesenkungen hinsichtlich
4 In der Klimapolitik werden solche Abfederungsmassnahmen bereits heute umgesetzt. Beispielsweise sind emissionsintensive Unternehmen in das schweizerische Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden und werden im Gegenzug von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreit. Der Bundesrat strebt die möglichst rasche Verknüpfung des schweizerischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU (EU-EHS) an, um einen gemeinsamen Binnenmarkt für Emissionsrechte und damit für Schweizer Unternehmen die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie für die europäische Konkurrenz zu schaffen. Mittlere und kleinere Unternehmen können sich ebenfalls von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreien lassen, indem sie gegenüber dem Bund rechtlich verbindliche Verminderungsverpflichtungen eingehen.