Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 42 Seiten

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A. Einleitende Bemerkungen

1. Ausgangslage

Am 15. Oktober 2014 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10, Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. Februar 2015.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Konsumentenschutzorganisationen, die Verbände der Leistungserbringer, die Patientenorganisationen, die Versicherer sowie weitere interessierte spezialisierte Organisationen wurden eingeladen, sich zum Entwurf der Vorlage zu äussern. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unter: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/14968/index.html?lang=de veröffentlicht.

Das BAG erhielt insgesamt 66 Stellungnahmen. Sämtliche Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt und auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat eine Stellungnahme eingereicht. Einige Kantone haben sich allerdings darauf beschränkt, sich der Stellungnahme der GDK anzuschliessen. Von den 12 einbezogenen politischen Parteien antworteten deren 5 (BDP, CVP, FDP, SVP und SP). Ferner antworteten der Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche (asd), das Centre Patronal, die Fédération des Entreprises Romandes (FER), der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Fédération romande des consommateurs (FRC), die Interessengemeinschaft eHealth und die medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH). Von den Leistungserbringern gaben insbesondere die folgenden Organisationen eine Stellungnahme ab: Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), H+ die Spitäler der Schweiz, die Konferenz Kantonale Krankenhausverbände K3, medswiss.net, l’OMCT (Ordine dei Medici del Cantone Ticino), der Schweizer Physiotherapie-Verband (physio swiss), die Schweizer Chiropraktoren Gesellschaft ChiroSuisse (SCG), die Schweizerische Kantonsapothekervereinigung (KAV), die Schweizer Belegärzte-Vereinigung (SBV), der Schweizerische Berufsverband der biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker (labmed Schweiz), der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), The Swiss Leading Hospitals, der aargauische Gesundheitspartner VAKA, der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte (VSAO) und die Vereinigung der Rehabilitätskliniken der Schweiz (SWISS REHA). Von den Versicherern gaben die CSS Versicherung und die Helsana Versicherungen AG eine Stellungnahme ab. Zudem äusserten sich die Versichererverbände curafutura, santésuisse und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV). Auch die Gemeinsame Einrichtung KVG und die Abteilung Militärversicherung der SUVA gaben eine Stellungnahme ab. Die übrigen Stellungnahmen stammen von weiteren interessierten Stellen und Verbänden.

2. Gegenstand der Anpassung der Bestimmungen mit internationalem Bezug

Der Entwurf der Revision des KVG kann in die folgenden vier Bereiche aufgeteilt werden und betrifft hauptsächlich Bestimmungen, welche einen internationalen Bezug haben.