Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 42 Seiten
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der Verband Schweizer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte und die medizinischen
Laboratorien der Schweiz (FAMH) lehnen die Vorlage ab.
Die Sozialdemokratische Partei (SP) ist nicht von Grund auf gegen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wenn sie einen qualitativen Mehrwert beim Versorgungsangebot bringt. Es scheint jedoch, dass die Pilotprojekte die institutionelle Zusammenarbeit in den Grenzregionen nicht verstärkt gefördert haben, und dass sie nicht zu einer substanziellen Kostensenkung beigetragen haben. Zudem unterstützt die SP den Ansatz nicht, dass wir unsere Kapazitäten im Bereich der Versorgungsplanung reduzieren, weil die Versorgung auch ausserhalb unserer Grenzen erfolgen kann. Das könnte die Versicherer oder zuweisenden Leistungserbringer dazu verleiten, Schweizer Patientinnen und Patienten zu zwingen, sich im Ausland behandeln zu lassen. Ausserdem würde die vorgesehene Änderung darauf hinauslaufen, dass der Bund Kompetenzen im Bereich der Spitalplanung für die im Ausland erbrachten Leistungen erhält. Die SP ist der Ansicht, dass die Planung Sache der Kantone bleiben muss, vor allem, wenn man sie verpflichten will, einen Teil der Behandlungen nach dem Modell der neuen Spitalfinanzierung zu tragen.
Der schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Revision ab. Der SGB macht geltend, der positive Effekt auf die Kosten sei nicht eingetreten. Der Nutzen für die Patientinnen und Patienten habe nicht aufgezeigt werden können. Die Planungs- und Steuerungskompetenz soll bei den Kantonen angesiedelt bleiben, damit es nicht zu einer unkontrollierten Mengenausweitung komme.
Das Centre Patronal und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnen die Revision
ab. Das Gehaltsniveau in der Schweiz sei deutlich höher als im Ausland und auch die Rahmenbedingungen sowie die gesundheitspolitischen Vorgaben würden sich zum Teil erheblich von jenen im benachbarten Ausland unterscheiden. Alle Anbieter müssten mit gleich langen Spiessen antreten können.
3.2. Kostenübernahme bei Spitalbehandlungen in der Schweiz von Versicherten, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind (Art. 49a KVG)
3.2.1. Pro
Nur zwei Kantone (Genf und Neuenburg) unterstützen – unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot und die Auslastung der Spitäler - diesen Revisionspunkt.
Die Parteien stimmen der Gesetzesänderung mehrheitlich zu. Die BDP betont, bisher hätten EU-Versicherte höhere Prämien bezahlt, weil die Kosten ausschliesslich durch die Versicherung übernommen worden seien, anstatt dass sich die Kantone an den Kosten beteiligt hätten. Es sei aber sicherzustellen, dass Schweizer Rentnerinnen und Rentner gegenüber Rentnern, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen, in Bezug auf mögliche Tarifdifferenzen durch die freie Spitalwahl nicht ungleich behandelt werden. Die CVP ist einverstanden. Die FDP betont, dass die vorgeschlagene Systemänderung konform mit dem heutigen Finanzierungsschlüssel (gem. neuer Spitalfinanzierung) im KVG für stationäre Behandlungen sei. Sie verhindere die von der EU kritisierte Diskriminierung von EU-Bürgern. Der Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche weist noch darauf hin, dass die schweizerische Krankenversicherung in allen Fällen, also auch in den Patientenkategorien von Artikel 49a Absatz 2 lit. b KVG, zwingende Voraussetzung sein müsse.