Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

insbesondere den Aspekt der Haushaltsneutralität berücksichtigte, behandelt der vorliegende Bericht die Erfahrungen in den entflochtenen Aufgabenbereichen sowie eine Evaluation der Zusammenarbeit bei jenen Verbundaufgaben, die mittels Programmvereinbarungen gesteuert werden. Der Bereich der Aufgabenteilung ist, wie erwähnt, Gegenstand der Analyse in den beiden ersten Wirksamkeitsberichten. Künftige Berichte werden dieses Thema nicht mehr aufnehmen, sondern sich auf die Zielerreichung des Finanzausgleichs i.e.S. und auf die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich fokussieren.

Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs

Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt, dass die im FiLaG aufgeführten Ziele in der Berichts- periode weitgehend erreicht werden. Bezüglich der einzelnen Ziele kann folgendes festgehal- ten werden:

– Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil der zweckfreien Transfers am

Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen ist ein wichtiger Gradmesser für die kantonale Finanzautonomie. Mit der Inkraftsetzung der NFA im Jahr 2008 wurde dieser Anteil substantiell erhöht und beläuft sich seither auf rund 40 Prozent der gesamten Transferzahlungen des Bundes an die Kantone. Die Finanzautonomie der Kantone wird im Weiteren von der Entwicklung der Bundesgesetzgebung beeinflusst. Diese kann den Handlungsspielraum der Kantone einschränken.

– Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuer

belastung: Die primäre Aufgabe des Ressourcenausgleichs besteht in der Umverteilung von Mitteln. Dieser Umverteilungsmechanismus bewirkt per se eine erhebliche Reduk- tion der Disparitäten (primärer Effekt). Er entfaltet im Weiteren Anreizwirkungen auf die finanzpolitischen Entscheide der Kantone, welche längerfristig die Disparitäten (vor Ressourcenausgleich) beeinflussen können (Sekundäreffekte). Die Analyse der Entwicklung der Aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) zwischen 1998 und 2010 zeigt, dass sich die Disparitäten vor Ressourcenausgleich gemessen an der Standardabweichung und an der Spannweite (Differenz zwischen höchstem und tiefstem Wert) zwischen den Kanto- nen bis 2007 vergrössert und anschliessend wieder leicht reduziert haben. Diese Entwicklung wurde vor allem von den ressourcenstarken Kantonen geprägt und war stark durch die konjunkturelle Dynamik beeinflusst. Verantwortlich dabei waren insbesondere die star- ke Zunahme der ASG in den entsprechenden Kantonen während des Wirtschaftsbooms 2006 und 2007 sowie der Rückgang in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und 2010. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Aussage über die Bedeutung des Finanz- ausgleichs für die Entwicklung der Disparitäten im Sinne der Sekundäreffekte zu machen. Sein Einfluss auf die Entwicklung der kantonalen Wertschöpfung und damit auf die Entwicklung der Disparitäten bei der ASG bzw. beim Ressourcenpotenzial dürfte im Ver- gleich zum primären Effekt eher von untergeordneter Bedeutung sein. Die Auswirkungen des Finanzausgleichs i.e.S. auf die Disparitäten bei der Steuerbelastung sind ebenfalls Sekundäreffekte und werden unter anderem von den Anreizwirkungen bestimmt. Seit Einführung der NFA haben insbesondere verschiedene ressourcenschwache Kantone ihre Steuersätze teilweise merklich gesenkt. Wird die Gesamtheit der Kantone betrachtet, so kann jedoch nicht generell von einem Abbau der Unterschiede bei der Steuerbelastung gesprochen werden.

– Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Ver

hältnis: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kantone ist sowohl bei der Unternehmens- wie auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch. Die