Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Grenzabschöpfungsquoten bei den ressourcenstarken Kantonen im Rahmen des hori- zontalen Ressourcenausgleichs sind relativ tief, sodass kaum von einer dämpfenden Wir- kung des Finanzausgleichs auf deren Position im Steuerwettbewerb gesprochen werden kann. Die ressourcenschwachen Kantone konnten ihre Position im Steuerwettbewerb insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der Besteuerung im oberen Einkommenssegment gegenüber den ressourcenstarken Kantonen verbessern. Dies kann indessen nicht so sehr auf die Einführung der NFA, sondern vielmehr auf Sonderfaktoren wie die Ausschüttungen der SNB sowie die günstige Konjunktur- und Budgetlage zurückgeführt werden. Die Analysen haben gezeigt, dass ein ressourcenschwacher Kanton beim geltenden (progressiven) Umverteilungsmechanismus des Ressourcenausgleichs wenig An- reize hat, sein Ressourcenpotenzial zu steigern. So beträgt die Grenzabschöpfungsquote im Durchschnitt rund 80 Prozent. Dies bedeutet, dass eine Zunahme des Ressourcen- potenzials eine erhebliche Reduktion der Ausgleichszahlungen zur Folge hat, so dass nach Ressourcenausgleich die Zunahme der standardisierten Steuererträge pro Einwohner nur noch 20 Prozent der ursprünglichen Steigerung des Ressourcenpotenzials beträgt.

Trotz dieser Anreizstruktur findet ein Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen statt,

der sich mit der Einführung der NFA möglicherweise noch intensiviert hat, obwohl

vom Finanzausgleich keine entsprechenden Anreize ausgehen. Analysen zeigen, dass Steuersatzanpassungen seit 2008 deutlich stärker räumlich korreliert sind, was auf einen intensiveren Steuerwettbewerb hinweist.

– Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Die gemäss Artikel 6 FiLaG anzustrebende Ausstattung pro Einwohner von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde durch den Ressourcenausgleich in den betrachteten Jahren 2012 bis 2014 in sämtlichen Kantonen übertroffen. Der Kanton Uri als ressourcenschwächster Kanton erreichte 2012 eine Mindestausstattung von gut 85 Pro- zent, die bis 2014 auf 87 Prozent angestiegen ist. Im Gegensatz dazu wurde in der Periode 2008 bis 2011 dieses Ziel nicht in allen Jahren erreicht.

– Ausgleich von übermässigen geografischtopografischen und soziodemografischen Las ten: Die aktualisierten Berechnungen des Büros Ecoplan auf Basis der Jahre 2008 bis 2011 weisen darauf hin, dass sich die Struktur der Sonderlasten weiter verschoben hat. So beläuft sich der Anteil der Sonderlasten aufgrund geografisch-topografischer Faktoren auf noch 18,5 Prozent (Gutachten Ecoplan 2009 27 %), 30,6 Prozent sind auf Faktoren der Bevölkerungsstruktur (Gutachten 2009 33 %) und 50,9 Prozent auf Faktoren der Kernstädte (Gutachten 2009 40 %) zurückzuführen. Diese Verschiebung führt dazu, dass der Grad der Abgeltung der Sonderlasten durch den Lastenausgleich in den drei Bereichen weiter auseinander driftet. So werden durch den geografisch-topografischen Lastenaus- gleich (GLA) 35,4 Prozent und durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA)

14,2 Prozent (Bevölkerungsstruktur) bzw. 4,3 Prozent (Kernstädte) abgegolten. Insgesamt werden mit dem Lastenausgleich gemäss den Berechnungen von Ecoplan 13,1 Prozent der Sonderlasten gedeckt.

– Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs: Die interkantonale Zusammenarbeit war bereits vor Einführung der NFA recht intensiv und hat sich teilweise unabhängig davon entwickelt. Die Ergebnisse einer Umfrage bei den Kantonen weisen darauf hin, dass eine grosse Mehrheit der Kantone der Ansicht ist, dass sich das Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich, wie es im Rahmen des Projekts NFA konzipiert wurde, bewährt. Eine Mehrheit der Kantone sieht in der Tendenz eine qua- litative Verbesserung der Zusammenarbeit. Verschiedene Kantone weisen darauf hin, dass die Rahmenvereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich