Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Ressourcenausgleichs, sondern um eine Neujustierung der Dotation aufgrund der Ergebnisse der Periode 2012–2015.
– Unveränderte Weiterführung des Lastenausgleichs: Das FiLaG verlangt, dass bei der Dota-
tion von GLA und SLA alle vier Jahre die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts zu berück- sichtigen sind, enthält aber diesbezüglich keine konkreten Vorgaben oder Kriterien. Somit ist nicht bestimmt, welches Gewicht bei der Festlegung des Dotationsverhältnisses beispielsweise der Quantifizierung der geografisch-topografisch und der soziodemografisch bedingten Sonderlasten im Vergleich zu anderen Kriterien wie zum Beispiel der Tragbarkeit der Sonderlasten für die betroffenen Kantone zukommen soll. Werden die Argumente der diesbezüglichen Diskussionen während der Projektphase betrachtet, so gibt es sowohl für eine Beibehaltung der aktuellen 50/50-Prozent-Lösung als auch für eine einseitige Aufstockung des SLA Argumente. Die Ergebnisse der Ecoplan-Studie weisen darauf hin, dass die Bedeutung der geografisch-topografischen Sonderlasten im Vergleich zu den soziodemografischen Sonderlasten tendenziell abnimmt. Unter Würdigung der Argumente für und gegen eine einseitige Aufstockung des SLA und aufgrund der Tatsache, dass klare Kriterien für eine Änderung des Dotationsverhältnisses zwischen dem SLA und dem GLA fehlen, schlägt der Bundesrat unter den heute geltenden Rahmenbedingungen die Beibehaltung des heutigen Dotationsverhältnisses zwischen dem GLA und dem SLA auch für die Beitragsperiode 2016–2019 vor. Dementsprechend empfiehlt der Bundesrat für das Jahr 2016 und die drei Folgejahre eine Anpassung des GLA und des SLA jeweils im Ausmass der Teuerung.
– Keine weiteren Anpassungen des Finanzausgleichs: Die vorliegende Analyse der Wirk-
samkeit des Finanzausgleichs hat keine gravierenden Schwachstellen oder Mängel aufgezeigt. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, weitere Massnahmen vorzuschlagen. So erachtet er die von den ressourcenstarken Kantonen geforderte Änderung der Mechanik des Ressourcenausgleichs, eine Anpassung bei der Bestimmung des Ressourcenpotenzials oder eine Abschaffung bzw. eine stärkere Reduktion des
Härteausgleichs als nicht notwendig oder opportun.
Abweichende Meinungen in der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht
Die Erarbeitung des vorliegenden Wirksamkeitsberichts wurde von einer Fachgruppe mit paritätischer Vertretung von Bund und Kantonen begleitet. Bezüglich der vom Bundesrat vor- geschlagenen Massnahmen haben Kantonsvertreter die folgenden abweichenden Meinungen geäussert:
– Verzicht auf eine Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs
– Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs
– Stärkere Reduktion des Härteausgleichs
– Neues Modell für den Ressourcenausgleich
– Einschluss der Wasserzinsen im Ressourcenpotenzial
– Reduzierte Gewichtung der Gewinne juristischer Personen im Ressourcenpotenzial
– Weitere Reduktion der Gewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial
– Reduktion der Ausgleichszahlungen an ressourcenschwache Kantone mit einer
Steuerausschöpfung unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone