Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
1 Ausgangslage und Inhalt
1.1 Einleitung
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Mit ihr wurden die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen von Grund auf reformiert. Sie umfasste die Zuteilung der öffentlichen Aufgaben sowie die Umverteilung von öffentlichen Geldern zwischen den beiden Staatsebenen (Finanzausgleich im engeren Sinn). Sie verfolgte zwei Ziele: ein Abbau der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Steigerung der Effizienz bei der staatlichen Aufgabenerfüllung. Mit der NFA wurden zahlreiche bisher von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommene Aufgaben entflochten und die verblei- benden Verbundaufgaben effizienter organisiert. Der neu eingeführte Finanzausgleich im engeren Sinn umfasst den Ressourcenausgleich, den Ausgleich für geografisch-topografische und soziodemografische Lasten sowie den Härteausgleich. Mit dem Ressourcenausgleich sollen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone ausgeglichen werden. Er setzt sich zusammen aus dem vom Bund finanzierten vertikalen Ressourcenausgleich und dem horizontalen Ressourcenausgleich, der von den ressourcenstarken Kantonen alimentiert wird. Der Lastenausgleich entschädigt Kantone, die in bestimmten Aufgabenbereichen übermässige strukturell bedingte Kosten aufweisen. Der Härteausgleich ist zeitlich befristet (bis 2036) und verhindert, dass ressourcenschwache Kantone durch den Systemwechsel im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt werden. Sein Volumen wird ab 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert.
Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sieht vor, dass der Bundesrat periodisch über den Vollzug und die Wirkung des nationalen Finanzausgleichs Bericht erstat- tet. Im November 2010 veröffentlichte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Er umfasste die Zeitspanne 2008–2011 und somit die Einführungsphase der NFA. Der zweite Wirksamkeitsbericht gibt Auskunft, inwie- weit die Ziele des nationalen Finanzausgleichs in der Vierjahresperiode 2012–2015 erreicht werden und soll dem Parlament u.a. als Grundlage für die alle vier Jahre zu erfolgende Neu- dotierung der Ausgleichsgefässe (Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich) dienen.
Nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts ist die Unternehmenssteuerreform III (USR III), die u.a. auch Auswirkungen auf die Mechanik des Ressourcenausgleichs haben wird. Das Mandat für den Wirksamkeitsbericht beinhaltet eine ex post-Analyse, während die USR III pros- pektiv ausgelegt ist. Dennoch ist eine zeitliche Koordination zwischen den beiden Projekten notwendig, auf die in Kapitel 9 eingegangen wird.