Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Die Tabelle zeigt folgende Ergebnisse:
– Der Umfang der Lastenausgleichszahlungen in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV von gut 2,2 Milliarden im Jahr 2011 ist beachtlich; er entspricht fast 3 Prozent der Gesamt- ausgaben der Kantone.
– Wie dies auch die nachstehende Grafik zeigt, ist in Aufgabenbereichen gemäss Artikel 48a BV seit Einführung der NFA tatsächlich ein markanter Anstieg der Zahlungen auf fast das Doppelte der vier vorangegangenen Jahre festzustellen; dies im Unterschied zu den Lastenausgleichszahlungen in den übrigen Aufgabengebieten, die praktisch auf dem Niveau des Jahres 2004 stehen geblieben sind. Der deutliche Anstieg der Lasten- ausgleichszahlungen in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV ab dem Jahr 2008 ist allerdings zu einem grossen Teil auf die Fachhochschulen zurückzuführen; in den anderen ausgewiesenen Bereichen verlief der Anstieg der Ausgleichszahlungen seit 2004 kontinuierlicher.
– Von den von der Finanzstatistik erfassten Aufgabenbereichen sind sowohl seit 2004 als auch seit Inkrafttreten der NFA die grössten Anstiege bei den Fachhochschulen und beim Straf- und Massnahmenvollzug zu verzeichnen.
Abbildung 5.24 Abbildung 5.24Entwicklung interkantonaler Lastenausgleichszahlungen in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a Entwicklung interkantonaler Lastenausgleichszahlungen
BV, 2004-2011in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV, 2004–2011
Total Lastenausgleichszahlungen aufrund Art. 48a BV gemäss Tabelle 5.09
Lastenausgleichszahlungen ohne jene gemäss Art. 48a BV
Gesamtausgaben der Kantone
250
200
150
100
50
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 20102011