Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Werden die Lastenausgleichszahlungen in den einzelnen Aufgabenbereichen in Relation zu den entsprechenden Gesamtausgaben der Kantone gesetzt, kann gemäss Tabelle 5.09 festgestellt werden, dass seit 2008 im Durchschnitt der untersuchten Bereiche gemäss Artikel 48a BV knapp ein Viertel der Ausgaben durch interkantonale Lastenausgleichszahlungen gedeckt sind – gegenüber der Zeit vor Einführung der NFA eine Steigerung um rund

50 Prozent. Allerdings ist auch dieser Anteil in den einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich: Mehr als 50 Prozent beträgt er bei den Fachhochschulen, knapp 20 Prozent bei den kanto- nalen Universitäten. In den übrigen Bereichen liegt er deutlich unter 10 Prozent.

Fazit

Die mit der NFA realisierte Stärkung des institutionellen Rahmens der IKZ hat Wirkung gezeigt: Die Lastenausgleichszahlungen in Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV haben sich im Vergleich zur Periode vor NFA praktisch verdoppelt. Die Steigerung war in den einzelnen Aufgabenbereichen allerdings sehr unterschiedlich. Ausgeprägt war sie bei den Fachhoch- schulen, während sich insbesondere bei den kantonalen Universitäten und beim Straf- und Massnahmenvollzug die bereits vor Inkrafttreten der NFA festgestellte Entwicklung relativ kontinuierlich fortsetzte.

5.8 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt, dass die im FiLaG aufgeführten Ziele weitgehend erreicht worden sind. Bezüglich der einzelnen Ziele kann folgendes festgehalten werden:

– Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil der zweckfreien Transfers am

Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen ist ein wichtiger Gradmesser für die kantonale Finanzautonomie. Mit der Einführung der NFA wurde dieser Anteil substanziell erhöht und beläuft sich seither auf rund 40 Prozent. Damit stärkte die NFA die finanzielle Autonomie der Kantone. Die Finanzautonomie der Kantone wird im Weiteren von der Entwicklung der Bundesgesetzgebung beeinflusst. Diese kann den Handlungs- spielraum der Kantone einschränken.

– Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbe

lastung: Die Analyse der Entwicklung der ASG zwischen 1998 und 2010 zeigt, dass sich die Disparitäten zwischen den Kantonen bis 2007 vergrössert und anschliessend wieder leicht reduziert haben. Diese Entwicklung wird vor allem von den ressourcenstarken Kantonen geprägt und ist stark durch die konjunkturelle Dynamik beeinflusst. Verantwortlich dabei waren insbesondere die starke Zunahme der ASG in diesen Kantonen während des Wirtschaftsbooms 2006 und 2007 sowie der Rückgang in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und 2010. Es ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Aussage über die Bedeutung der NFA bei der Reduktion der Disparitäten zu machen. Die Disparitäten in der Gesamtsteuerbelastung gemessen am Steuerausschöpfungsindex haben seit 2008 kontinuierlich zugenommen. Wird die Entwicklung der Steuersätze betrachtet, so haben die ressourcenschwachen Kantone vor allem beim mobilen Substrat ihre Sätze seit 2008 merklich gesenkt. Insgesamt zeigt sich bei den Steuersätzen, dass deren Streuung im Zeitraum 2008 bis 2011 gegenüber 2004 bis 2007 zugenommen hat.