Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Beurteilung der IKZ mit Lastenausgleich gemäss Artikel 48a BV nach Aufgabengebieten gemäss dem Ergebnis einer Umfrage bei den Kantonsregierungen
Im Rahmen der Umfrage bei den Kantonsregierungen zur IKZ mit Lastenausgleich gemäss Artikel 48a BV wurde der Stand der Umsetzung in den einzelnen Aufgabenbereichen wie folgt beurteilt:
Straf- und Massnahmenvollzug
Die IKZ stützt sich auf die bereits vor Einführung der NFA in Kraft getretenen regionalen Konkordate über den Vollzug von Strafen und Massnahmen. Die NFA hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgeübt. Vereinzelt wird von den Kantonsregierungen darauf hingewiesen, dass auch die Beitragspraxis des Bundes mit dem Übergang vom alten Finanzierungssystem zur NFA keine Veränderungen erfahren hat. Zudem würden die Verrechnungspreise nur schrittweise an ein kostendeckendes Niveau angepasst, wie dies in der IRV vorgesehen wäre.
Insgesamt wird die IKZ im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs aber sehr positiv beurteilt. Verbesserungspotenzial wird noch bei der gemeinsamen Analyse der Bedarfs- entwicklung im Hinblick auf eine möglichst nachfragegerechte Anstaltsplanung sowie bei einer Vertiefung der Vereinheitlichung des Vollzugs von Strafen und Massnahmen, auch über die Konkordatsgrenzen hinweg, lokalisiert.
Kantonale Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
Auch in diesem Bereich weisen mehrere Kantone darauf hin, dass die Entwicklung der IKZ nicht auf die NFA zurückzuführen ist, weil die interkantonalen Vereinbarungen in diesem Gebiet bereits vor Inkrafttreten der NFA in Kraft waren. Eine Mehrheit der Kantone beurteilt die Auswirkungen der IKZ positiv. 20 Kantone sehen indes einen Bedarf, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulen noch zu verstärken.
Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
Die Hälfte der antwortenden Kantone sieht oder vermutet in diesem Bereich einen positiven Zusammenhang zwischen der Entwicklung der IKZ und der Einführung der NFA. Dies gilt auch für die Zunahme der Ausgleichszahlungen. Die antwortenden Kantone sehen ihre Mitwirkungsrechte mehrheitlich angemessen geregelt.
Nur wenige Kantone sehen eine Möglichkeit, mit der IKZ Grössenvorteile zu nutzen und Effizienzgewinne zu erzielen. Etwas positiver werden die Chancen beurteilt, Leistungs- angebote zu koordinieren und eine Spezialisierung zu fördern. Nur zehn Kantone sehen ei- nen Bedarf, die Zusammenarbeit in diesem Bereich noch zu verstärken.