Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Verfassungswirklichkeit verstanden werden kann. Der Föderalismus schweizerischer Prägung zeichnet sich auch dadurch aus, dass er sich als eine Staatsform des Dialogs und der Koopera- tion versteht, wie dies in Artikel 44 BV denn auch zum Ausdruck kommt.

Dialog setzt jedoch voraus, dass die Staatsebenen ihre Aufgaben, Kompetenzen und Hand- lungsoptionen kennen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten möglichst integral wahrnehmen können. Günstige Voraussetzungen einer guten Zusammenarbeit sind vor allem dann gegeben, wenn möglichst keine sich überschneidenden Kompetenzen vorhanden sind, die den Dialog erschweren können. So gesehen erweist sich eine Klärung der Aufgaben und Kompetenzen von Bund und Kantonen, mithin auch eine Aufgaben- und damit verbundene Finanzierungsentflechtung, als zentraler Ausgangspunkt und Grundlage eines gelebten Föde- ralismus.

6.1.1 Erfahrungen bei entflochtenen Aufgabenbereichen und Stand der Aufgabenentflechtung

Im vorliegenden Bericht sollen die Erfahrungen von Bund und Kantonen mit der im Rahmen der NFA vorgenommenen Aufgabenentflechtung dargestellt werden; dies in den finanziell gewichtigen Aufgabenbereichen. Gegenstand der Untersuchungen waren die folgenden Bereiche:

Tabelle 6.01 Entflochtene Aufgabenbereiche

Tabelle 6.01 Entflochtete Aufgabenbereiche

Nationalstrassen

Neu in alleiniger Zuständigkeit des Bundes

Rentenzahlungen im Rahmen der AHV und der IV

Behinderteninstitutionen

Neu in alleiniger Zuständigkeit der Kantone

Sonderschulung

Es sind dies jene Aufgabengebiete, welche Gegenstand einer Umfrage bei den Kantonsre- gierungen und einer Studie der Eidg. Finanzverwaltung «Effizienzgewinne bei entflochtenen Aufgabenbereichen» (EFV 2013c) waren.

Erfüllung der Entflechtungsziele

Generell fällt auf, dass Bund und Kantone die gemachten Erfahrungen recht unterschiedlich bewerten. In der Regel wird der Erfolg der Aufgabenentflechtung von jener Staatsebene höher eingestuft, die für die Aufgabe zuständig ist, und skeptischer beurteilt, wenn die Aufgabe in die alleinige Zuständigkeit der jeweils anderen Staatsebene fällt. Dies ist an sich eine verständliche Haltung; sie kann zudem durchaus positiv gewertet werden: Sie zeigt,

dass die jeweils zuständige Staatsebene gewillt ist, ihre Verantwortung vollumfänglich wahr- zunehmen – zweifellos eine unabdingbare Vorbedingung für eine erfolgversprechende Auf- gabenentflechtung.