Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Der Bericht EFV (2013c) gelangt zu sehr ähnlichen Schlussfolgerungen. Die Übernahme der integralen Verantwortung für diese Aufgabe durch die Kantone war mit einem Paradigmenwechsel verbunden: Wesentliche Teile des Bereichs Sonderpädagogik, welche zuvor von der IV als bundesweite, medizinisch orientierte Sozialversicherung geregelt worden sind, wurden in die Logik der kantonalen Bildungssysteme integriert. Dabei wird ein integraler Ansatz verfolgt: Im Mittelpunkt stehen die Kinder und Jugendlichen mit ihren besonderen Entwicklungs- und Bildungszielen. Bei der Bedarfsabklärung beispielsweise sollen nicht mehr die primär an Grenzwerten orientierten IV-Kriterien angewandt werden, sondern das so genannte SAV, ein umfassendes, standardisiertes Verfahren zur Abklärung des individuellen Bedarfs. Zudem sollen Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf – sofern sinnvoll und möglich – in einer Regelschule integriert beschult werden. Dieser zunehmende Vorrang der Volksschule vor einer separierenden Sonderschulung ist als logische Konsequenz der allgemeinen gesell- schaftlichen Entwicklung hin zu einer möglichst barrierefreien Integration von Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft zu betrachten. Deren Umsetzung im Bereich Sonderpä- dagogik konnte jedoch erst durch die Erweiterung der kantonalen Spielräume im Rahmen der NFA verstärkt bzw. beschleunigt werden.

Die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich Sonderschulung ist im Sonderpädagogik-Kon- kordat6 geregelt. Zu diesem Zweck wurden Instrumente in den Bereichen Qualität, Bedarfsabklärung (SAV) und Terminologie entwickelt. Diese tragen zur Sicherung der Angebotsqualität sowie zur Harmonisierung und Vergleichbarkeit der kantonalen Systeme bei.

Der Umstellungsprozess ist komplex und benötigt dementsprechend Zeit. Zum Zeitpunkt der Redaktion des Berichts «Effizienzgewinne bei entflochtenen Aufgabenbereichen im Rah- men NFA» bestanden in gut der Hälfte der Kantone noch keine genehmigten Konzepte; die Implementierung neuer Instrumente und Regelungen hatte erst eingesetzt. Hinzu kommen die ausserordentliche Vielschichtigkeit und Zersplitterung der Bedürfnisse und Angebote im Bereich Sonderpädagogik. Dass sämtliche Kompetenzen im Bereich nun klar den Kantonen zugewiesen sind und diese den gewonnenen Handlungsspielraum nutzen, um im Rahmen eines integralen Ansatzes die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Jugendli- chen möglichst optimal zu erfüllen, sind jedoch zweifellos Vorteile der realisierten dezentralen Organisation.

Effizienzgewinne bei den Nationalstrassen

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat im Jahr 2011 eine Darstellung der seit Einführung der NFA durchführten Schritte zur Umsetzung von Kosteneinsparungen und des Umfangs der realisierten Einsparungen im Nationalstrassenbereich veröffentlicht (vgl. nachfolgende Tabelle 6.02). Wie in der untersten Zeile der Tabelle ersichtlich ist, beliefen sich die bis zum Jahr 2010 jährlich realisierten und bezifferbaren Effizienzgewinne beim Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen auf 141 bis 227 Millionen. Dies übertraf die in der Vorbereitungsphase veranschlagten jährlichen Kosteneinsparungen von 100 Millionen deutlich. Den gewichtigsten Teil der Kosteneinsparungen führt das Amt auf die Einschränkung der Projekte und Projekt- elemente auf das für die Funktionalität der Nationalstrassen Nötige («need to have») zurück.

6 Sonderpädagogik-Konkordat am 25. Oktober 2007: http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten/sonderpaed/konkordat_d.pdf.