Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 6.02 Kosteneinsparungen bei Ausbau, baulicher Unterhalt, Betrieb der

Tabelle 6.02 KosteneinsparungenNationalstrassen seit 2008 (Stand 2010) bei Ausbau, baulichem Unterhalt, Betrieb der National- strassen seit 2008 (Stand 2010)

Durchgeführte Schritte des ASTRA zur Realisierung Realisierte jährliche Bemerkungen

von Kosteneinsparungen im Kosteneinsparung

Nationalstrassenbereich

Konsequente Beschränkung auf Projekte und 110 bis 180 Mio.

Projektelemente, die funktional notwendig und

gemäss den rechtlichen Vorgaben zwingend sind

Harmonisierung der Instandsetzungsintervalle bei Erst längerfristig wirksam

Unterhaltsarbeiten auf der Strecke

Zentralisierung der Bauherrenaufgaben 7 bis 8 Mio. Es darf damit gerechnet werden, dass in

Zukunft weitere Kostenoptimierungen erzielt werden können, wenn alle von den Kantonen ans ASTRA transferierten Projekte abgeschlossen sind und die Arbeitsproduktivität noch weiter verbessert werden kann.

Konsequente Orientierung am Wettbewerbsprinzip Nicht bezifferbar

zur Gewährleistung eines günstigen Preis-

Leistungsverhältnisses bei extern beschafften

Leistungen

Nutzung der neuen Bestellerfunktion des Bundes zur 24 bis 39 Mio. Das ASTRA hat Ansatzpunkte für Erreichung einer höheren Effizienz beim Betrieb der weitere mögliche Effizienzsteigerungen Nationalstrassen identifiziert, die es in den nächsten

Jahren soweit möglich auszuschöpfen gilt.

TOTAL der bezifferbaren Einsparungen 141 bis 227 Mio.

Quelle: ASTRA (2011: 39)

Effizienzgewinne bei den Behinderteninstitutionen und bei der Sonderschulung

Wie erwähnt, war im Rahmen des Berichts EFV (2013c) vorgesehen, auch eine quantitative Analyse der Effizienzgewinne in den Bereichen Behinderteninstitutionen und Sonderschulung vorzunehmen. Diesem Vorhaben erwuchsen jedoch erhebliche Probleme: Die aktuellsten Daten, die im Bericht EFV (2013c) verwendet wurden, waren damals jene des Jahres 2010. Bei den Behinderteninstitutionen wurden aufgrund der Übergangsbestimmung zu Artikel 112b BV die früheren Leistungen der IV in den Jahren 2008 bis 2010 von den Kantonen in ver-

gleichbarer Weise weitergeführt. Folglich liessen sich im erwähnten Bericht lediglich Aussagen über die Kostenentwicklungen in der Übergangsfrist machen; Kostenschwankungen waren somit nicht mit den neuen Regimes der Kantone begründbar.

Deshalb wurde darauf verzichtet, für die Bereiche Behinderteninstitutionen und Sonder-

schulung allfällige Effizienzgewinne aus der Aufgabenentflechtung zu quantifizieren. Statt- dessen wurde für den Aufgabenbereich soziale Einrichtungen – als Veranschaulichung und Ergänzung zum qualitativen Teil – für den Zeitraum 2006-2010 die Entwicklung zweier

Indikatoren analysiert: jene der Kosten aus betrieblicher Perspektive und jene des Anteils der Leistungsbeziehenden, welche ausserkantonale Angebote nutzen. Gemäss diesen Analysen