Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
IFEG in den Kantonen gibt eine von econcept AG im Auftrag der SODK erstellte Studie.5 Besonders die Finanzierungsmodalitäten sind seit der Übernahme der Aufgabe in der Mehrheit der Kantone einem markanten Veränderungsprozess unterworfen: Während vor der NFA und während der Übergangszeit die Leistungsabgeltung durch eine nachschüssige Defizit-
deckung der Einrichtungen erfolgte, werden Beiträge an die Einrichtungen in der Mehrheit der Kantone neu als Vollkostenpauschalen aufgrund von Leistungsvereinbarungen ausbe- zahlt. Dabei besteht ein Trend zu nach Betreuungsaufwand abgestuften Beiträgen. Dies erhöht die inner- und interkantonale Vergleichbarkeit und Transparenz von Leistungen und de- ren Kosten; so werden notwendige Informationen für die Leistungs- und Aufwandsteuerung durch die Kantone bereitgestellt. Transparenz führt zu einem höheren Kostenbewusstsein als im früheren Regime, was zu Kostensenkungen beitragen kann – ein Ansatzpunkt, der auf mögliche Effizienzgewinne in der Zukunft hinweist. Allerdings muss davon ausgegangen wer- den, dass im Bereich der Betreuung von Behinderten – ähnlich wie im Pflegebereich – kaum Produktivitätsgewinne realisiert werden können, was das Ausmass künftiger Effizienzgewinne einschränken dürfte.
Zur Kantonalisierung der Behinderteninstitutionen sei noch eine generelle Bemerkung angebracht. Im Vorfeld der Volksabstimmung zur NFA lehnten die Behindertenorganisationen die vorgeschlagene Aufgabenentflechtung im Bereich der Behinderteninstitutionen klar ab; die Abstimmungsvorlage wurde von den Organisationen vehement bekämpft. Zwar galt gemäss einer Übergangsbestimmung zu Artikel 112b der Bundesverfassung bis zum Vorliegen vom Bund genehmigter Behindertenkonzepte und mindestens während den ersten drei Jahren seit Einführung der NFA ein Übergangsregime, wonach die Kantone die bisherigen Leistungen der IV an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime zu übernehmen hatten. Zum Zeitpunkt der Redaktion des vorliegenden Berichts im Jahre 2013 wiesen alle Kantone ein genehmigtes Behindertenkonzept auf, und seitens der Behindertenorganisationen wurde bislang kaum Kritik an den kantonalen Behindertenregimes laut. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die Umsetzung der «Kantonalisierung» der Behinderteninstitutionen erfolgreich verlaufen ist.
Sonderschulung
Bereits vor Inkrafttreten der NFA waren die Kantone – entsprechend der Schulhoheit – an der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf beteiligt. Ein we- sentlicher Teil der sonderpädagogischen Massnahmen wurde jedoch bis zu jenem Zeitpunkt von der IV mitfinanziert und mitgeregelt.
Gemäss dem Ergebnis der Umfrage bei den Kantonsregierungen sieht eine Mehrheit der Kantone die positiven Effekte der Entflechtung bei der Sonderschulung in einer besseren Ausrichtung des Angebots auf die Bedürfnisse der Betroffenen, einer verstärkten Integration in die Regelschulen sowie einer verbesserten Kostenkontrolle. Auch der Aussage, die Aufgabenentflechtung führe längerfristig zu einer effizienteren Leistungserstellung, kann eine Mehrheit der Kantone zumindest tendenziell zustimmen, ebenso der Aussage, die interkantonale Zusammenarbeit wirke sich positiv auf die Leistungserstellung aus. Bezüglich der Kostenfolgen der Aufgabenentflechtung halten sich die Anteile der Kantone, welche eine Verteuerung der Leistungserstellung feststellen, mit jenen, welche diese Aussage verneinen, in etwa die Waage. Auch im Bereich der Sonderschulung ist eine Mehrheit der Kantone der Ansicht, dass die Aufgabenentflechtung zu keinen Einsparungen beim administrativen Auf- wand geführt habe.
5 econcept AG, Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG): Umsetzungsstand und Auswirkungen in den Kantonen, Zürich 2013 (http://www.sodk.ch/fileadmin/user_upload/ Ueber_die_SODK/Plenarversammlung/JaKo_2013/1359_be_schlussbericht_finalisiert_de_def.pdf)