Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 133Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Nebst dem Bundesrat haben auch die Kantonsregierungen eine generelle Beurteilung der Aufgabenentflechtungen vorgenommen. Letztere kamen zu folgendem Schluss:
Abbildung 6.01 Generelle Beurteilung der Aufgabenentflechtungen durch die Kantonsregierungen
Abbildung 6.01 Aufgabenentflechtung generell
Anzahl Kantone
0 5 10 15 2025
Die Aufgabenentflechtung im Rahmen NFA hat sich insgesamt
bewährt.
Trifft zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft nicht zu Weiss nicht
Trotz unterschiedlicher Beurteilung in einzelnen Aufgabenbereichen hat sich somit für eine Mehrheit der Kantone die Aufgabenentflechtung im Rahmen der NFA insgesamt bewährt bzw. eher bewährt.
Im Folgenden werden Aussagen zur Erfüllung der Entflechtungsziele in den vier untersuchten Aufgabengebieten gemacht. Ausführungen zu den mit der Aufgabenentflechtung erzielten Effizienzgewinnen folgen weiter unten.
Nationalstrassen
Die Konzentration aller Entscheidkompetenzen zu Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Na- tionalstrassen beim Bund erlaubt ein konsequent netz- und problemorientiertes Vorgehen und einen effizienten Einsatz der Mittel: Ausbau- und Entwicklungsmassnahmen werden mit dem neuen Regime stets auf der Basis systematischer schweizweiter Bestandes- und Bedarfsanalysen festgelegt und umgesetzt. Ausbau- und Unterhaltsprojekte werden auf das funktional Notwendige und rechtlich Vorgegebene beschränkt. Die Organisation der Bauherrenaufgaben, welche zuvor von den kantonalen Tiefbauämtern erfüllt wurden,
wurde in fünf neu geschaffenen Filialen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zentralisiert. Auch der Betrieb der Nationalstrassen wurde optimiert; er wird von elf Gebietseinheiten auf der Basis von Leistungsvereinbarungen – in der Regel mit Globalbudget – übernommen, wobei den Kantonen als Leistungserbringer weiterhin eine gewichtige Rolle zukommt. Weiter trug die Wahrnehmung der neuen Bestellerfunktion durch den Bund (konsequentes Wettbewerbsprinzip) zu Kostensenkungen bei. Ausführlichere Darlegungen zu den Erfahrun- gen mit der Entflechtung bei den Nationalstrassen können dem Bericht EFV (2013c) entnom- men werden.
Im Rahmen der Umfrage bei den Kantonsregierungen ist die Beurteilung durch die Kantone etwas kritischer ausgefallen. Der Aussage, dass sich die Zentralisierung im Aufgabenbereich Nationalstrassen bewährt hat, stimmt eine knappe Mehrheit der Kantone zu. Weiter beurteilt eine Mehrheit der Kantone die Qualität der Leistungserstellung als gleichwertig zur Situation vor NFA. Keine Mehrheit findet die Aussage, Fehlanreize – zum Beispiel eine erschwerte Prioritätensetzung im früheren Regime – hätten durch die Zentralisierung beseitigt werden können. Einzelne Kantone weisen auf Koordinationsprobleme bei den Schnittstellen zwischen dem Autobahn- und dem kantonalen Strassennetz und auf wegfallende Synergien innerhalb des Kantons hin.