Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

7.2 Kalibrierung der Parameter für die Vierjahresperiode 2016–2019

Für die dritte Vierjahresperiode müssen gemäss FiLaV die Faktoren Alpha (Vermögen natür- licher Personen) und Beta (Gewinne juristischer Personen) neu berechnet werden. In diesem Abschnitt soll untersucht werden, ob aufgrund der bisherigen Erfahrungen Änderungen in der Berechnungsmethode notwendig sind. Zudem wird noch auf Artikel 54 FiLaV eingegangen. Dieser Artikel ist Teil der Übergangsbestimmungen. Die Fachgruppe Qualitätssicherung wie auch die Fachgruppe Wirksamkeitsbericht sind der Meinung, dass er in die definitiven Bestimmungen der FiLaV aufgenommen werden soll.

7.2.1 Faktor Alpha

Das Einkommen ist eine Flussgrösse und entsteht in jeder Periode neu. Das Vermögen ist hingegen eine Bestandesgrösse. Deshalb können diese beiden Grössen nicht ohne weiteres zusammengerechnet werden. Die Vermögen der natürlichen Personen müssen vorgängig durch die Gewichtung mit dem Faktor Alpha vergleichbar bzw. aggregierbar gemacht wer- den. Ausgangspunkt für die Berechnung ist die Vermögensrendite der letzten zwanzig Jahre. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Vermögensrendite aus einer Einkommens- und einer Wertsteigerungskomponente besteht. Weil die Einkommenskomponente (Zinsen, Dividenden usw.) bereits in das steuerbare Einkommen einfliessen, erfasst der Faktor Alpha lediglich die Wertsteigerungskomponente.

Die durchschnittliche Wertsteigerungskomponente aller Vermögensanteile muss geschätzt werden, was deren Berechnung sehr komplex macht. Aufgrund von Änderungen in den Datengrundlagen und Erfahrungen aus der Praxis schlägt die EFV zusammen mit der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht zwei Anpassungen vor:

Einbezug der Eigentumswohnungen in die Immobilienrendite

Zur Berechnung der Immobilienrendite wurde bisher nur der Preisindex der Einfamilienhäuser (4 - 6 Zimmer) verwendet, welcher von der Schweizerischen Nationalbank publiziert wird. Für Eigentumswohnungen (4 - 6 Zimmer) publiziert die SNB zwar ebenfalls einen Preisindex, dieser wurde jedoch bisher nicht für die Berechnung von Alpha verwendet, da die Gewich- tung der beiden Gebäudearten nicht bekannt war. Aufgrund von Daten des BFS aus dem Jahr 2000 machten damals die Eigentumswohnungen rund 60 Prozent der Wohneinheiten aus. Aktuellere Daten existieren beim BFS nicht. Wegen dieses beträchtlichen Anteils und einer Rendite, welche sich deutlich von derjenigen der Einfamilienhäusern unterscheidet, sind die EFV und die Fachgruppe Wirksamkeitsbericht einstimmig der Meinung, dass auch die Eigen- tumswohnungen in die Immobilienrendite eingerechnet werden sollen.

Die Indizes der SNB werden von Wüst&Partner berechnet. Letztere publizieren auch Schät- zungen zur Anzahl der Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz. Diese Daten sind jedoch nicht aufgeteilt nach Eigentümertyp. Bei den Eigentumswohnungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich grossmehrheitlich um Privatpersonen han- delt. Auch die Einfamilienhäuser waren bei der Volkszählung 2000 zu rund 97 Prozent in den Händen von Privatpersonen. Somit lässt sich eine Gewichtung ohne grössere Einschränkun- gen berechnen.