Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
«Aus einer Gesamtsicht des neuen Finanzausgleichs ist jedoch anzuerkennen, dass die Grenzlage für die betroffenen Kantone eine spezielle Situation darstellt, da grenzüberschrei- tende Spillovers nicht im Rahmen der neuen Verfassungs- und Gesetzesnormen zur inter- kantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich internalisiert werden können. Dies schlägt insbesondere für die Grenzgängerkantone mit einem hohen Anteil an Grenzgängern (na- mentlich Tessin, Genf und Basel-Stadt) zu Buche.»
Überprüft man diese Massnahme mit den Daten 2013, dann zeigt sich, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird. Abbildung 7.01 zeigt, dass Kantone, in denen die Grenzgängerein- kommen mindestens 1,3 Prozent des Ressourcenpotenzials ausmachen, durch den Faktor Delta entlastet werden. Die Entlastung steigt relativ linear mit dem Anteil. Nur der Kanton Jura profitiert aufgrund der progressiven Ausgestaltung der Ressourcenausgleichszahlungen deutlich stärker von der Reduktion. Alle neun Kantone, welche durch den Faktor Delta entlastet werden, sind Grenzkantone. Die übrigen Kantone werden um bis zu 10 Franken pro Einwohner belastet. Einzig die Kantone Luzern (16 CHF) und Zug (21 CHF) werden stärker belastet.
Abb. 7.01Abbildung Anteil der massgebenden Grenzgängereinkommen am Ressourcenpotenzial 2013 7.01 Auswirkungen der Einführung des Faktors Delta (Zahlen 2013)
30
20
10
GR SH BL
0
SG
-10
NE TI
-20 BS
-30
GE
-40 JU
-50
0.0% 1.0% 2.0% 3.0% 4.0% 5.0% 6.0% 7.0% 8.0% 9.0% 10.0% Anteil der Grenzgängereinkommen am Ressourcenpotenzial
Exkurs: Unternehmenssteuerreform III und das Ressourcenpotenzial
Aufgrund von Artikel 28 Absatz 2–4 StHG werden bei gewissen juristischen Personen die Auslandgewinne reduziert besteuert. Für die Kantone bedeutet diese Regelung, dass sie die Gewinne der betreffenden Gesellschaften (Statusgesellschaften) nur eingeschränkt steuerlich ausschöpfen können. Deshalb fliessen die entsprechenden Gewinne auch nicht vollständig in das Ressourcenpotenzial ein, sondern werden durch die Faktoren Beta reduziert (s. Abschnitt 7.2.2). Im geltenden Finanzausgleich spielen die Statusgesellschaften daher eine wichtige Rolle.