Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

«Die Berücksichtigung zusätzlicher Potentiale und Ressourcen würde weder Ausgestaltung noch Verteilungswirkung des Ressourcenausgleichs wesentlich verändern. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass die Potentiale und Ressourcen entweder zu unbedeutend sind (fehlende Masse), gleichmässig über die Kantone verteilt sind (fehlende Variabilität) oder in- folge hoher Korrelation indirekt bereits durch den Ressourcenindex abgedeckt sind.»

Als Beispiel dafür können die Wasserzinseinnahmen dienen. Deren Einbezug würde auf- grund der geringen Masse gemäss der BAKBASEL (2010) die Gesamtbeträge der Ein- bzw. Auszahlungen kaum verändern. Innerhalb der ressourcenschwachen Kantone würden aber tendenziell die Ressourcenpotenziale der ressourcenschwächsten Kantone zunehmen, wo- durch die Ausgleichszahlungen an letztere reduziert würden.

In diesem Zusammenhang ist weiter festzuhalten, dass der Ressourcenausgleich ausschliesslich durch fiskalisch relevante Bemessungsgrössen bestimmt wird, da diese auf der Besteue- rung der Wertschöpfung ohne direkte Gegenleistung des Staates basieren. Ein Einbezug der Nutzung von aufgabenspezifischen staatlichen Hoheitsrechten in das Ressourcenpotenzial wäre daher wesensfremd und würde einen Präzedenzfall darstellen. Schliesslich wäre

es äusserst schwierig, für die Wasserzinseinnahmen eine geeignete und aussagekräftige Potenzialgrösse zu bestimmen, die den übrigen Elementen des Ressourcenpotenzials zuge- rechnet werden könnte.

Weil das Ressourcenpotenzial auf dem Inländerprinzip (Pendler zahlen ihre Steuern im Wohnkanton) und das BIP auf dem Inlandsprinzip beruht, sind Unterschiede zwischen der Wirtschaftskraft der Kantone (gemessen am kantonalen BIP) und dem Ressourcenpotenzial unumgänglich. Die Studie der BAKBASEL (2009) zeigt, dass Kantone mit einem hohen Zupendlerüberschuss verglichen mit dem BIP einen tiefen Ressourcenindex haben und dass Kantone mit niedrigen Steuern und einem entsprechend hohen Anteil an Gutverdienenden, einen relativ zum BIP hohen Ressourcenindex haben.

Als Fazit gilt, dass Unterschiede zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemessen am BIP und dem Ressourcenpotenzial hauptsächlich auf die unterschiedlichen Konzepte (Inlands- versus Inländerprinzip) zurückzuführen sind. Denn für den Kanton ist nicht die Korrelation zwischen Ressourcenpotenzial und BIP von Bedeutung, sondern zwischen Res- sourcenpotenzial und Steuerbasis; also die Frage, ob die Kantone wirklich das besteuern,

was im Ressourcenpotenzial abgebildet wird. Zusätzliche Bestandteile haben oft das Problem der Messbarkeit sowie der Verfügbarkeit von vergleichbaren Daten oder widersprechen dem fiskalisch orientierten Konzept des Ressourcenpotenzials. Aus diesen Gründen macht es Sinn, sich bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials weiter auf die bisherigen fünf Bestandteile zu beschränken. In diesem Sinne hat sich der Bundesrat bei der Beantwortung des Postulats Fetz (12.3162) «Für fairen NFA. Simulation des Einbezugs nichtfiskalischer Ressourcen und Einnahmen» geäussert, das der Ständerat am 7. Juni 2012 abgelehnt hat.

7.1.2 Grenzgänger

Von den quellenbesteuerten Bruttoeinkommen der Grenzgänger aus den Nachbarländern, fliesst nur derjenige Teil in das Ressourcenpotenzial ein, welcher den Kantonen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zusteht. Für die zweite Vierjahresperiode wurde der Faktor Delta eingeführt, mit dem die massgebenden quellenbesteuerten Einkommen um weitere 25 Prozent reduziert werden. Dadurch sollen nicht abgegoltene Kosten berücksichtigt werden, welche Grenzgänger verursachen. Die Begründung im ersten Wirksamkeitsbericht lautete: