Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Die besonderen Steuerstatus stehen in vermehrter internationaler Kritik, insbesondere weil sie ausländische Erträge teilweise privilegiert besteuern («ring fencing»). Im Herbst 2012 haben EFD und FDK eine gemeinsame Projektorganisation eingesetzt. Ihr Auftrag ist es, Vorschläge zur Anpassung des Unternehmenssteuersystems auszuarbeiten, um eine möglichst optimale Positionierung im Spannungsfeld zwischen internationaler Akzeptanz, steuerlicher Wettbe- werbsfähigkeit und finanzieller Ergiebigkeit zu erlangen. Im Mai 2013 hat das Steuerungsor- gan der Projektorganisation einen Zwischenbericht vorgelegt. Er hält fest, «dass Änderungen von heutigen Regelungen unumgänglich sind, da diese Regelungen nicht mehr die erforderliche internationale Akzeptanz geniessen und somit mit weiteren Gegenmassnahmen ausländi- scher Staaten gerechnet werden muss, die zu einem hohen Attraktivitätsverlust dieser Regeln führen würden. Insbesondere ist eine Anpassung der kantonalen Steuerstatus angezeigt,
soweit diese Regelungen Elemente des ring fencing beinhalten.»
Die Statusgesellschaften sind hauptsächlich in einigen wenigen ressourcenstarken Kantonen konzentriert. In Abbildung 7.02 ist aufgeführt, wie gross im Referenzjahr 2013 der Anteil der Gewinne von Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus am gesamten Ressourcenpotenzial war. Man erkennt, dass nur sieben Kantone überdurchschnittliche Anteile aufweisen. Mit Ausnahme der Kantone Neuenburg und Freiburg handelt es sich ausschliesslich um ressour- cen starke Kantone.
Ein Wegfall der besonderen Steuerstatus und somit ein ersatzloser Wegfall der Beta-Faktoren würde bedeuten, dass die Auslandgewinne vollständig in das Ressourcenpotenzial einflie- ssen würden. Das Potenzial der betroffenen Kantone und damit auch ihr Ressourcenindex würden erheblich steigen. Weil dadurch auch das gesamtschweizerische Mittel zunehmen würde, käme es zu einem Rückgang des Ressourcenindexes in den (hauptsächlich ressourcen- schwachen) Kantonen mit wenigen Statusgesellschaften. Die Disparitäten zwischen den Kan- tonen wären auf einen Schlag viel grösser, ohne dass sich die Wirtschaftskraft der Kantone verändert hätte. Dies würde bei den Ressourcenausgleichszahlungen zu Verwerfungen führen: Die meisten ressourcenstarken Kantone müssten deutlich mehr in den Finanzausgleich einzahlen, während die ressourcenschwachen Kantone (mit Ausnahme von Neuenburg und Freiburg) deutlich mehr Ausgleichszahlungen erhielten.
Das Steuerungsorgan hält mit seinem Zwischenbericht fest, dass das bestehende System des Ressourcenausgleichs auch unter neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ermöglichen soll und dass im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung Anpassungen am System erforderlich sei- en, um die neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen abzubilden. Am grundsätzlichen Konzept des Ressourcenausgleichs soll dabei festgehalten werden. Ansatzpunkt für die An- passung ist die Gewichtung der Gewinne in der ASG. Eine im Vergleich zu den Einkommen der natürlichen Personen verminderte Gewichtung der Unternehmensgewinne lässt sich dadurch rechtfertigen, dass aufgrund der höheren Mobilität der Gewinne, diese steuerlich weniger stark ausgeschöpft werden können als die Einkommen. Im Übrigen trägt das heu- tige System diesem Aspekt bereits Rechnung, indem die geringere Ausschöpfbarkeit der Statusgesellschaften berücksichtigt wird. Ein Ersatz für die wegfallenden Beta-Faktoren in Form eines neuen Gewichtungsfaktors für die Unternehmensgewinne ist daher folgerichtig. Die genaue Ausgestaltung dieses Faktors hängt von den noch zu treffenden steuerpolitischen Massnahmen ab. Die übrigen Elemente des Ressourcenpotenzials werden nicht berührt.
Die Anpassung der Mechanik des Ressourcenausgleichs infolge der USR III ist nicht Gegen- stand des vorliegenden Berichts, sondern bildet einen Teil des Pakets USR III. Je nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der USR III hätte dies Auswirkungen auf den Vierjahresrhythmus