Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
9.4 Beurteilung des Alternativmodells
Das in Kapitel 8.3 besprochene Alternativmodell zum bestehenden Ressourcenausgleich,
welches die Vertreter der ressourcenstarken Kantone vorschlagen, kombiniert die Elemente «neutrale Zone», «lineare Umverteilung» und «garantierte Mindestausstattung» mit der Fixierung des Abschöpfungssatzes und der Anbindung des Bundesbeitrags an den Beitrag der ressourcenstarken Kantone.
Der Vergleich des Alternativmodells mit dem bestehenden Mechanismus in Kapitel 8.3 kann wie folgt zusammengefasst werden:
– Erreichung der Mindestausstattung: Im Alternativmodell wird diese garantiert und
i.d.R. übertroffen, während es beim bestehenden Mechanismus vorkommt, dass die Mindestausstattung nicht erreicht wird.
– Volatilität der Ausgleichszahlungen: Die Volatilität der Ausgleichszahlungen für die res-
sourcenschwachen Kantone wird mit dem Alternativmodell deutlich erhöht. Was die Problematik der «Solidarhaftung» angeht, so dämpft das Alternativmodell diesen Effekt zwar, vermag ihn jedoch nicht zu beseitigen.
– Effizienz der Mittelverteilung: Es besteht ein Trade-off zwischen Umverteilungsmecha-
nismus und Anreizwirkung. Das Alternativmodell erhöht zwar den Anreiz für die ressour- censchwächsten Kantone, ihr Potenzial zu verbessern, setzt aber auch mehr Mittel für die Ressourcenschwächsten ein. Demgegenüber sorgt die progressive Ausgestaltung des be- stehenden Mechanismus dafür, dass das Mindestausstattungsziel mit möglichst geringen Mitteln erreicht wird. Keiner der beiden Umverteilungsmechanismen führt dazu, dass die Mittel ausschliesslich auf die ressourcenschwächsten Kantone konzentriert werden.
– Steuerbarkeit durch das Parlament: Beim Alternativmodell steuert das Parlament die Dota-
tion des Ressourcenausgleichs indirekt über die Festlegung der Abschöpfungsquote, wäh- rend bei der bestehenden Regelung die Dotation direkt festgelegt wird. Zudem dürfte eine Anpassung der Dotation im Alternativmodell schwieriger sein, weil keine klaren Kriterien für eine solche Anpassung bestehen, womit die Gefahr einer Überdotierung besteht.
– Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen: Das Alternativmodell führt zu einer
Lastenverschiebung hin zum Bund, wofür keine sachliche Rechtfertigung besteht.
Stellungnahme des Bundesrates
Hinsichtlich der linearen Auszahlung mit neutraler Zone gibt es für den Bundesrat in An- betracht der Vor- und Nachteile keine stichhaltigen Gründe das heutige progressive
Berechnungssystem durch eine lineare Methode zu ersetzen; dies insbesondere weil die Mittel nicht unbedingt effizienter auf die ressourcenschwächsten Kantone ausgerichtet würden als mit dem bestehenden Umverteilungssystem. Auch die neutrale Zone führt kaum zu Effizienzgewinnen, da die betroffenen Kantone bereits im heutigen System sehr gerin- ge Beträge erhalten. Zudem wurde bereits in der Projektphase der NFA über die Einfüh- rung einer neutralen Zone diskutiert. Dieser Vorschlag fand jedoch damals keine Mehrheit und wurde deshalb nicht mehr weiter verfolgt. Weitere Nachteile der linearen Auszahlung sind die grössere Volatilität der Zahlungen, welche die finanzielle Planbarkeit für die ressourcenschwachen Kantone erschwert, und die zu hohe Dotation, welche dazu führt, dass die Mindestausstattung immer überschritten wird und damit einem effizienten Mitteleinsatz widerspricht.