Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 267Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Anhang 8
Entscheide der Fachgruppe Qualitätssicherung
Die Fachgruppe Qualitätssicherung (FG Quali) muss im Rahmen ihres Mandates auch immer wieder Entscheide fällen, wie gewisse Sachverhalte in das Ressourcenpotenzial einfliessen sollen. Diese Entscheide sind aus Transparenzgründen nachfolgend mit dem Datum des Ent- scheides aufgeführt.
Kategorie 1 Ressourcenpotenzial, das nicht berücksichtigt wird
1.1 Kapitalleistungen aus Vorsorge werden nicht berücksichtigt.
Dieser Entscheid wurde bereits in der Projektphase getroffen.
1.2 Auf die Anwendung der Repartitionswerte bei den Liegenschaften wird verzichtet.
Dieser Entscheid wurde bereits in der Projektphase getroffen. Der Einbezug würde zu ei- nem zusätzlichen Aufwand bei der Veranlagung führen, da die Repartitionswerte nicht veranlagungsrelevant für Steuerpflichtige ohne Domizil in einem 2. Kanton sind. Zudem ist das Volumen gering.
1.3 Liquidationsgewinne nach Artikel 37b DBG
Die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Es besteht deshalb die gleiche Ausgangslage wie bei den Kapitalleistungen aus Vorsorge. Ausserdem wird auf die Fehleranfälligkeit hingewiesen; es bestehe keine EDV-Applikation und die zu erwarten- den Beträge seien klein. Schliesslich wird die Bedeutung von Einzelunternehmungen wegen der Unternehmenssteuerreform II abnehmen. Die Fachgruppe entschied deshalb, die Liquidationsgewinne nach Artikel 37b DBG nicht in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einzubeziehen. (FG Quali 23.4.2010)
1.4 Pauschale Steueranrechnungen
Die pauschalen Steueranrechnungen werden im Ressourcenpotenzial nicht berücksichtigt, obwohl sie in gewissen Fällen teilweise oder vollständig zurückerstattet werden mussten. Der Gesamteffekt auf den Finanzausgleich ist aber vernachlässigbar.
1.5 Quellensteuer bei Mitarbeiterbeteiligungen
Die Fachgruppe schlägt vor, auf die Meldung einstweilen zu verzichten. Insbesondere weil die Bedeutung auch sehr gering ist. (FG Quali 21.8.2012)