Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

5.3 Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung der Kantone

Im Folgenden wird die Entwicklung der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit gemessen am Ressourcenpotenzial seit Einführung der NFA analysiert. Im Weiteren wird die Reaktion des Ressourcenausgleichs auf konjunkturelle Schwankungen wie insbesondere das Boomjahr 2007 sowie das Krisenjahr 2009 untersucht. Anschliessend wird die Entwicklung der Unterschiede bei der Steuerbelastung gemessen am Steuerausschöpfungsindex vertieft.

5.3.1 Analysen zur Entwicklung der Disparitäten

Der Finanzausgleich verfolgt explizit das Ziel des Disparitätenabbaus, d.h. der Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen. Dabei muss unter- schieden werden zwischen der kurzen und der langen Frist. Das kurzfristige Ziel besteht darin, dass alle Kantone genügend Mittel besitzen, um ihre grundlegenden Aufgaben wahrnehmen zu können. Dies geschieht durch Transferzahlungen der ressourcenstarken Kantone (und des Bundes) an die ressourcenschwachen Kantone. Wenn die ressourcenstarken Kantone einen Teil ihrer Mittel an die ressourcenschwachen Kantone abgeben, führt dies automatisch zu einem Disparitätenabbau aufgrund des Finanzausgleichs (vgl. Kapitel 2.1).

Interessanter ist die mittel- bis langfristige Betrachtung. Die ressourcenschwachen Kantone haben die Möglichkeit, mit den Mitteln aus dem Finanzausgleich ihre Attraktivität und somit auch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachhaltig zu verbessern, indem ihre Steuerbasis wächst.

Dazu stehen ihnen drei Massnahmen zur Verfügung: Steuersenkung, Schuldenabbau und Ausgaben (z.B. für Infrastrukturausbau). Wenn die ergriffenen Massnahmen erfolgreich sind, sollten sie einen positiven Effekt auf das Ressourcenpotenzial entfalten und damit die Disparitäten zwischen den Kantonen verringern. Die EFV (2013a) hat untersucht, wie sich die Disparitäten in den letzten Jahren entwickelt haben. Dazu standen ihr Daten für die Jahre 1998 bis 2009 zur Verfügung.

Die Messung der Disparitäten

Datengrundlage für die Messung der Disparitäten ist die Aggregierte Steuerbemessungsgrund- lage (ASG). Weil das normalerweise verwendete Ressourcenpotenzial einem Mittelwert der ASG über drei Bemessungsjahre entspricht, würden mit ihm die hier zu untersuchenden Ent- wicklungen geglättet und die Zahl der verfügbaren Jahre wäre noch geringer. Der ASG-Index wird gleich berechnet wie der Ressourcenindex und hat somit auch die gleiche Aussagekraft, umfasst jedoch nur ein Bemessungsjahr. ASG-Indizes stehen für die Jahre 1998–2010 zur Verfü- gung, wobei die Jahre 1998 bis 2001 teilweise auf Schätzungen beruhen und für das Jahr 2002 überhaupt keine Daten vorhanden sind.

In diesem Bericht werden die Ergebnisse anhand der Standardabweichung präsentiert, welche das Standardmass ist um eine Streuung zu messen1. Sie gibt die mittlere Abweichung vom Mittelwert der Stichprobe an. Wenn die Standardabweichung zunimmt, dann deutet dies auf eine Zunahme der Disparitäten hin. Als weiterer Indikator für die Messung der Disparitäten wird die

1 In der Studie EFV (2013a) werden die Disparitäten der ASG noch zusätzlich mit dem Median der absolute Abweichung der Werte einer Stichprobe vom Median dieser Stichprobe (MAD) untersucht.