Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

5.2 Stärkung der kantonalen Finanzautonomie

Ein wichtiges Ziel des nationalen Finanzausgleichs ist die Stärkung der finanziellen Autono- mie der Kantone. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transferzahlungen. Je stärker Beiträge an die Erfüllung bestimmter Aufgaben gekoppelt sind, desto geringer ist die Eigenständigkeit der Kantone und desto grösser sind die Fehlanreize bei der Allokation der staatlichen Ressourcen. Zweckgebundene Subventionen bewirken für die Kantone indirekt eine Vergünstigung ihrer Produktionskosten für diese staatlichen Leistungen, wodurch der Anreiz geschaffen wird, eine grössere Menge bereitzustellen oder diese Leistung überhaupt erst anzubieten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Wesentlichen aus der Einführung der NFA resultierende Veränderung der Transfers zwischen Bund und Kantonen. Vor der Einführung der NFA beliefen sich die Transfers des Bundes an die Kantone auf gut 16 Milliarden; davon waren 11,4 Milliarden zweckgebunden. Hinzu kamen noch die Beiträge der Kantone an AHV und IV im Umfang von 2,7 Milliarden. Mit der NFA fielen Letztere weg, und die zweckgebundenen Transfers verringerten sich als Folge der Aufgabenentflechtung um 1,5 Milliarden.

Tabelle 5.01Tabelle 5.01 Transferausgaben des Bundes an die KantoneTransferausgaben Bund-Kantone

Mio. CHF 2007 2008 2009 2010 2011 2008-2011 Zweckfreie Transfers 5'101 6'548 6'353 6'483 6'644

Kantonsanteile an Bundeseinnahmen * 5'101 3'824 3'546 3'582 3'595

Finanzausgleich vom Bund ** - 2'725 2'808 2'901 3'049

Zweckgebundene Transfers 11'362 9'920 10'183 10'540 10'832

Bundesbeiträge an Kantone *** 11'362 9'920 10'183 10'540 10'832

Total 16'464 16'468 16'536 17'023 17'476

Anteil zweckfreie Transfers

..... am Total 31% 40% 38% 38% 38% 39% ..... an den Fiskaleinnahmen der Kte 14% 17% 16% 16% 16% 17%

WR zweckfreie Transfers -3.0% 2.0% 2.5% 0.5% WR Finanzausgleich 3.0% 3.3% 5.1% 3.8% WR zweckgebundene Transfers 2.6% 3.5% 2.8% 3.0% Quelle: EFV, Finanzstatistik

* exklusive die zweckgebundenen Kantonsanteile (total 909.525 Mio. CHF): Anteil am Ertrag der Schwerverkehrsabgabe (LSVA; Position 46008), Anteil am Ertrag der Mineralölsteuer (Position 46005), Anteil am Ertrag Eidg. Alkoholverwaltung (Position 46003): "Kantone insgesamt; Standardauswertungen", Arbeitsblatt "Einnahmen"

** Vertikaler Ressourcenausgleich + Lastenausgleich + Anteil Bund am Härteausgleich

*** Bundesbeiträge = Positionen 4630 + 670 der Finanzstatistik (laufende Beiträge + Investitionsbeiträge) :

zur Bestimmung des Gesamtbetrags (inkl. nicht einzelnen Kantonen zuscheidbare Bundesbeiträge):

"Kantone insgesamt; Standardauswertungen", Arbeitsblatt "Einnahmen"

Die Struktur der Transferausgaben des Bundes an die Kantone wurde mit der NFA massgeblich verändert. Im Jahr 2007 wurden 31 Prozent der Transfervolumens zweckfrei aus- gerichtet. Mit der NFA stieg dieser Anteil 2008 auf 40 Prozent. Die zweckfreien Transfers wuchsen zwischen 2008 und 2011 mit durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr. Demgegenüber wiesen die zweckgebundenen Transfers eine deutlich höhere Dynamik auf und nahmen in diesem Zeitraum im Durchschnitt um 3,0 Prozent zu. Die Triebfeder dieser Dynamik waren insbesondere die Bereiche Gesundheit und die soziale Wohlfahrt (Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen). Dies führte zu einer leichten Abnahme des Anteils der zweckfreien Transfers am gesamten Volumen (2011: 38 %). Demgegenüber blieb deren Anteil an den Fiskaleinnahmen der Kantone praktisch konstant.