Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Über die Aufteilung der zweckfreien und zweckgebundenen Transfers auf die einzelnen Kantone im Jahr 2011 gibt die Tabelle im Anhang 5 Aufschluss.

Neben dem Anteil der zweckfreien Transfers an der Gesamtsumme der Transferzahlungen des Bundes an die Kantone gibt es noch weitere Indikatoren, die den Grad der Finanzautonomie messen. Die OECD verwendet beispielsweise ein Set von 6 Indikatoren:1

– Anteil der Steuereinnahmen der Kantone und der Gemeinden an den Steuereinnahmen

insgesamt;

– Grad der Autonomie bei der Festlegung der Steuersätze;

– Verhältnis zwischen Transfers und Steuereinnahmen;

– Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transfers;

– Grad der Budgetautonomie;

– Grad der Autonomie bei der Fremdfinanzierung.

Diese Indikatoren sind gemäss OECD nur schwach miteinander korreliert. Dies weist darauf hin, dass die Finanzautonomie ein multidimensionales Phänomen darstellt.

Im internationalen Vergleich weisen die Kantone und Gemeinden zu den subnationalen Gebietskörperschaften anderer Staaten einen ausgesprochen hohen Grad an Finanzautonomie auf. Insbesondere ist der Anteil von eigenen Steuereinnahmen sehr hoch. Dieser Anteil beläuft sich auf rund 40 Prozent und weist im Zeitverlauf kaum grössere Schwankungen auf. Die Einführung der NFA hatte keine spürbaren Auswirkungen auf diesen Indikator.

Demgegenüber wirkte sich die Einführung der NFA auf die Transfers aus (siehe oben). In- direkt schafft der höhere Anteil an zweckfreien Mitteln einen Handlungsspielraum für die ressourcenschwachen Kantone in der Steuerpolitik sowie bei Budgetierung und Finanzierung. Die Autonomie in den Bereichen Steuerpolitik, Budget sowie Finanzierung war hingegen durch NFA nicht direkt betroffen. Entscheidend insbesondere im Bereich Budgetierung sind in erster Linie institutionelle Faktoren wie Fiskalregeln auf der Ebene der Kantone, die den Grad der Budgetautonomie einschränken und die durch die Einführung der NFA nicht tangiert wurden. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine solche Regel von der Gebietskörperschaft selbst gewählt (wie dies bei den Kantonen der Fall ist), oder von einer höheren Staatsebene vorge- geben ist. Nur bei letzterem wird die Finanzautonomie eingeschränkt. Eine Beurteilung der Finanzautonomie bezieht sich daher immer auf das Verhältnis zur höheren Staatsebene. Weil die Kantone im Rahmen des Vollzugsföderalismus Bundesrecht vollziehen, wird die kantonale Finanzautonomie durch gesetzgeberische Entscheide auf Bundesebene beeinflusst.

Fazit

Die NFA leistete einen Beitrag zur Stärkung der Finanzautonomie der Kantone. So wurde der Anteil der zweckfreien Transfers an den Fiskaleinnahmen der Kantone merklich erhöht. Seit der Einführung der NFA haben allerdings die zweckgebundenen Transfers wieder an Bedeutung gewonnen. Die Finanzautonomie umfasst neben diesem Indikator noch weitere Dimensionen und betrifft insbesondere die Steuerpolitik, das Budget sowie die Finanzierung. Diese Berei- che wurden von der NFA nicht direkt betroffen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzautonomie der Kantone auch massgeblich durch andere Bestimmungen des Bundesrechts beeinflusst werden kann. Der bei der Einführung der NFA erhöhte Anteil der zweckfreien

Transferzahlungen stärkte indessen die Autonomie der Kantone. Die Finanzautonomie der Kantone wird im Weiteren von der Entwicklung der Bundesgesetzgebung beeinflusst. Diese kann den Handlungsspielraum der Kantone einschränken (z.B. Spitalfinanzierung).

1 OECD (2006), Network on Fiscal Relations Across Levels of Government Working Paper No. 2, Fiscal Autonomy of Sub-Central Governments.