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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Anhörung
5 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV)
5.1 Ausgangslage
Standardarbeitskraft (SAK)
In Folge der Überprüfung des Systems der Standardarbeitskräfte (SAK) und des entsprechenden Berichts Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK, den der Bundesrat am 20. Juni 2014 zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, werden einige Anpassungen und Erweiterungen des SAK-Systems in der LBV (und der VBB) vorgenommen. Diese Verordnungsanpassungen entsprechen dem ersten Schritt zur Weiterentwicklung des Systems, der vom Bundesrat im erwähnten Bericht in Aussicht gestellt wurde (Ziffer 8 des Berichts1).
Administrative Vereinfachung:
Wie bereits in der Ausgangslage zur Direktzahlungsverordnung beschrieben, hat der Bundesrat versprochen, Massnahmen zur administrativen Entlastungen umzusetzen.
5.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
SAK-Faktoren
Die Definition der SAK wird präzisiert. Die SAK werden als Einheit für die Bemessung der Be-
triebsgrösse definiert; die bisherige Formulierung, welche die SAK als Einheit zu Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs formulierte und damit missverständliche Interpretationen auslöste, wird dadurch abgelöst.
Der technische Fortschritt in der Landwirtschaft, der sich seit der letzten Anpassung der SAK-Faktoren im 2004 gemäss den Arbeitszeiterhebungen der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung real vollzogen hat, wird mit einer Anpassung einzelner Faktoren berücksichtigt. Die zugrunde liegenden Jahresarbeitseinheiten werden dabei von 2‘800 Stunden auf 2‘600 Stunden herabgesetzt. Die derzeitige Normalarbeitszeit von 2‘800 Stunden ist höher als die Arbeitszeit, welche in anderen Branchen - auch für Selbständig-Erwerbende - üblich ist. Gleichzeitig ist die hohe Arbeitsbelastung eine grosse Herausforderung für die Bauernfamilien. Mit einer Reduktion der Normarbeitszeit auf 2‘600 Stunden wird deshalb dieser Situation und der gesellschaftliche Entwicklung Rechnung getragen.
Wie im Bericht des Bundesrates aufgezeigt, nimmt durch die technische Entwicklung und die Anwendung des technischen Fortschritts der Arbeitszeitbedarf auf landwirtschaftlichen Betrieben (bei gleicher Fläche und Tierbestand) im Zeitverlauf ab. Dies bedeutet, dass die Summe der real durch landwirtschaftliche Betriebe aufgewendeten Arbeitsstunden über die Zeit sinkt, wie auch durch Daten der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung belegt ist. Wenn die SAK-Faktoren stabil blieben, würde sich eine Lücke zwischen der Summe der SAK aller landwirtschaftlichen Betriebe und diesen realen Arbeitsstunden auftun. Dieser Entwicklung plant der Bundesrat - entsprechend des Bundesratsberichts - mit einer Anpassung der SAK-Faktoren zu begegnen.
1 abrufbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Standardarbeitskraft SAK > Weiterentwicklung SAK-System