Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/14: Revision der Expatriates-Verordnung (ExpaV) · 10 Seiten
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1 Ausgangslage
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 8. April 2014 ein Anhörungsverfahren zur Teilrevision der Expatriates-Verordnung (ExpaV) eröffnet. Nach der Ablehnung der Motionen Fässler und Schelbert zur Abschaffung der Abzüge für besondere Berufskosten von Expatriates hat der Bundesrat die Überprüfung der Voraussetzungen und Modalitäten der Abzüge in Aussicht gestellt. Dafür wurde eine ad-hoc Arbeitsgruppe aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und kantonaler Steuerverwaltungen gebildet. Sie hat ihre Arbeit im August 2013 abgeschlossen. Gestützt auf ihre Ergebnisse hat das EFD verschiedene Änderungen vorgeschlagen.
Die Revisionsvorlage schlägt eine Beschränkung des Anwendungsbereichs der Verordnung sowie Präzisierungen bei den besonderen Berufskostenabzügen vor.
Die Anhörung dauerte bis am 10. Juli 2014. Es wurden 56 Anhörungsadressaten angeschrieben (s. Anhang). Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind insgesamt 43 Stellungnahmen eingegangen.
2 Eingegangene Stellungnahmen
2.1 Kantone und interkantonales Organ (27)
Alle Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK).
2.2 Parteien (6)
Grüne Partei der Schweiz (Grüne), Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), FDP.Die Liberalen (FDP), Sozialdemokratische Partei (SP), Schweizerische Volkspartei (SVP),
Grünliberale Schweiz (Grünliberale).
2.3 Verbände / Organisationen (9)
Treuhand-Kammer (TK), Städtische Steuerkonferenz (StSK), Centre Patronal (CP),
Fédération des entreprises romandes (FER), Ordre romand des experts fiscaux (OREF), Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAGV), Schweizerischer Gewerbeverband (SGV), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Schweizerischer Städteverband (SSV).
2.4 Weitere (1)
Stadt-Treuhand Basel (STB)
3 Ergebnisse der Anhörung
3.1 Allgemeines
Von den 56 Anhörungsadressaten haben 37 geantwortet (s. Anhang). Zudem haben vier nicht angeschriebene Verbände eine Stellungnahme eingereicht. Die Kantone Uri und Graubünden haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
3.1.1 Zustimmung zur Revision
Die meisten teilnehmenden Kantone (22) sowie die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) und ein Verband (SGB) stimmen der Änderungsvorlage vorbehaltlos zu. Einige Kantone haben Änderungsanträge eingereicht, die unter Ziffer 3.2 aufgeführt werden.
Zwei Kantone haben Vorbehalte angebracht. Der Kanton Genf fordert eine Verschiebung der Revision und andernfalls einen erweiterten Anwendungsbereich der ExpaV. Zum andern