Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/14: Revision der Expatriates-Verordnung (ExpaV) · 10 Seiten
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OREF Schlägt vor «entsandt» durch «transferiert» zu ersetzen.
FER Der neue Wortlaut schaffe eine Ungleichbehandlung zwischen schweizerischen
und ausländischen Arbeitgebern.
3.2.2 Art. 1 Abs. 2 Vorübergehende Dauer
LU, Beantragen die Verkürzung der Frist für den vorübergehenden Aufenthalts von fünf SGB auf drei Jahre.
Grüne Fordert die Verkürzung der Frist für den vorübergehenden Aufenthalt von fünf auf
zwei Jahre und die Beibehaltung der angestrebten Präzisierungen im Sinne von Einschränkungen der Verordnung.
3.2.3 Art. 1 Abs. 3 Ende der Abziehbarkeit
SZ Der Expatriate-Status soll auch mit Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz
enden.
StSK Wünscht eine Präzisierung, dass der Expatriate-Status auf maximal fünf Jahre
beschränkt ist und nicht verlängert werden kann.
TK Fordert, dass sich die Fünfjahresfrist nur auf die Schweiz bezieht und allfällige
Expatriate-Einsätze in anderen Ländern nicht angerechnet werden.
3.2.4 Art. 2 Abs. 1 und 2 Bst. a und b Besondere Berufskosten
LU Es sei zu prüfen, ob standardisierte und genau definierte Parameter für die
Festsetzung der anrechenbaren Wohnkosten hilfreich wären.
JU, Weisen auf administrative Probleme in der Praxis hin, die der Nachweis des SO, Eigengebrauchs der Wohnung im Ausland mit sich bringen kann.
VD,
SSV
CVP, Sind der Ansicht, die Wohnkosten in der Schweiz sollten auch abzugsfähig sein, OREF, wenn der Wohnraum im Ausland nicht kostendeckend vermietet werden konnte. TK
CVP, Sind beim Abzug angemessener Wohnkosten gegen die vorgeschlagene Lösung TK und befürworten die Praxis einiger Kantone, dass der Wohnkostenabzug in der
Schweiz um die Mieteinnahmen für die den Wohnraum im Ausland gemindert wird. OREF, Schlagen vor, die Kosten für Einlagerungen hinzuzunehmen.
TK
SGV Beantragt keine Änderung vorzunehmen, da «erforderliche Kosten» eine Definition
voraussetzen, was erforderlich ist und was nicht. Dies kann in der Praxis zu Auslegungsproblemen führen.
OREF Schlägt die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung vor.
SSV Art. 2 Abs. 1 Bst. b: die «erforderlichen» statt die «angemessenen» Wohnkosten
Art. 2 Abs. 2 Bst. a: die «notwendigen» Umzugskosten.
CP Wünscht in der französischen Fassung «pays d’origine» statt «Etat de
domicile précédent» beizubehalten.
StSK Art. 2 Abs. 2 Bst. a: «notwendigen» Umzugskosten.
Art. 2 Abs. 1 Bst. b: «notwendigen» statt «angemessenen» Wohnkosten.
TK Antrag zu Art. 2 Abs. 2 Bst. a:
Die Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren
ausländischen Wohnsitzstaat, die vorübergehende Lagerung von Hausrat
und dergleichen sowie die Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und
seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses;