Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/14: Revision der Expatriates-Verordnung (ExpaV) · 10 Seiten

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OREF Schlägt vor «entsandt» durch «transferiert» zu ersetzen.

FER Der neue Wortlaut schaffe eine Ungleichbehandlung zwischen schweizerischen

und ausländischen Arbeitgebern.

3.2.2 Art. 1 Abs. 2 Vorübergehende Dauer

LU, Beantragen die Verkürzung der Frist für den vorübergehenden Aufenthalts von fünf SGB auf drei Jahre.

Grüne Fordert die Verkürzung der Frist für den vorübergehenden Aufenthalt von fünf auf

zwei Jahre und die Beibehaltung der angestrebten Präzisierungen im Sinne von Einschränkungen der Verordnung.

3.2.3 Art. 1 Abs. 3 Ende der Abziehbarkeit

SZ Der Expatriate-Status soll auch mit Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz

enden.

StSK Wünscht eine Präzisierung, dass der Expatriate-Status auf maximal fünf Jahre

beschränkt ist und nicht verlängert werden kann.

TK Fordert, dass sich die Fünfjahresfrist nur auf die Schweiz bezieht und allfällige

Expatriate-Einsätze in anderen Ländern nicht angerechnet werden.

3.2.4 Art. 2 Abs. 1 und 2 Bst. a und b Besondere Berufskosten

LU Es sei zu prüfen, ob standardisierte und genau definierte Parameter für die

Festsetzung der anrechenbaren Wohnkosten hilfreich wären.

JU, Weisen auf administrative Probleme in der Praxis hin, die der Nachweis des SO, Eigengebrauchs der Wohnung im Ausland mit sich bringen kann.

VD,

SSV

CVP, Sind der Ansicht, die Wohnkosten in der Schweiz sollten auch abzugsfähig sein, OREF, wenn der Wohnraum im Ausland nicht kostendeckend vermietet werden konnte. TK

CVP, Sind beim Abzug angemessener Wohnkosten gegen die vorgeschlagene Lösung TK und befürworten die Praxis einiger Kantone, dass der Wohnkostenabzug in der

Schweiz um die Mieteinnahmen für die den Wohnraum im Ausland gemindert wird. OREF, Schlagen vor, die Kosten für Einlagerungen hinzuzunehmen.

TK

SGV Beantragt keine Änderung vorzunehmen, da «erforderliche Kosten» eine Definition

voraussetzen, was erforderlich ist und was nicht. Dies kann in der Praxis zu Auslegungsproblemen führen.

OREF Schlägt die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung vor.

SSV Art. 2 Abs. 1 Bst. b: die «erforderlichen» statt die «angemessenen» Wohnkosten

Art. 2 Abs. 2 Bst. a: die «notwendigen» Umzugskosten.

CP Wünscht in der französischen Fassung «pays d’origine» statt «Etat de

domicile précédent» beizubehalten.

StSK Art. 2 Abs. 2 Bst. a: «notwendigen» Umzugskosten.

Art. 2 Abs. 1 Bst. b: «notwendigen» statt «angemessenen» Wohnkosten.

TK Antrag zu Art. 2 Abs. 2 Bst. a:

Die Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren

ausländischen Wohnsitzstaat, die vorübergehende Lagerung von Hausrat

und dergleichen sowie die Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und

seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses;