Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/147: Teilrevision der Medizinprodukteverordnung (MepV) · 9 Seiten
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Direkt begrüsst wurden alle Kantone, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) sowie 28 weitere Organisationen und interessierte Kreise. Die Liste der Adressaten ist im Anhang 2 aufgeführt. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Die Liste der Anhörungsteilnehmer (inkl. Abkürzungen) ist aus Anhang 1 ersichtlich.
Untenstehende Tabelle zeigt eine Statistik zur Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen.
Kategorie Begrüsst Stellungnahmen spontane Total Begrüsste Stellungnahmen Stellungnahmen
Kantone, Fürstentum Liech- 28 22 022
tenstein und GDK Organisationen und interes- 28 84 210
sierte Kreise Total 56 30 232
3 Generelle Bemerkungen und Ergebnisse
Die Abkürzungen der Anhörungsteilnehmer sind aus Anhang 1 zu entnehmen.
3.1 Allgemeines
26 von 56 Adressaten haben keine Stellungnahme eingereicht. Dazu haben folgende 8 Anhörungsteilnehmer ausdrücklich darauf verzichtet, zur Revisionsvorlage Stellung zu beziehen:
AR und GR haben keine Bemerkungen zur Revisionsvorlage.
FR, LU, H+ [26] und Intergenerika [27] verzichten auf eine Stellungnahme, da sie von der vorgeschlagenen Neuregelung nicht direkt betroffen sind.
GL verzichtet aufgrund der geringen Betroffenheit und in Ermangelung personeller Ressourcen auf eine Stellungnahme.
SKS [15] kann mangels Kapazitäten keine Stellungnahme abgeben.
Ausserdem haben FASMED und IPQ [24] eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Sie werden zusammen als ein Anhörungsteilnehmer gezählt.
3.2 Generelle Bemerkungen
Die Anhörungsteilnehmer, die sich inhaltlich geäussert haben (24), begrüssen mit Ausnahme von pharmaSuisse die Revisionsvorlage grundsätzlich.
Die grosse Mehrheit von ihnen (18) schlägt keinerlei Änderungen vor. UR verzichtet auf eine Stellungnahme zur Verordnung, begrüsst aber die Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten. TG, BE, ZH und FRC [29] unterstützen generell die Revisionsvorlage ohne spezifische Stellungnahmen. OW begrüsst die Revisionsvorlage mit dem Ziel eines strengeren Kontrollsystems und verzichtet angesichts der fehlenden Auswirkungen auf die Kantone auf eine detaillierte Stellungnahme. GE und santésuisse [20] unterstützen die Revisionsvorlage angesichts der Notwendigkeit, die durch das AGA anerkannte Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen respektive das Abkommen selbst zu erhalten. Die weiteren Anhörungsteilnehmer begrüssen die strengere Kontrolle der Konformitätsbewertungsstellen und/oder die
4 Die gemeinsame Stellungnahme von FASMED und IPQ wird als eine Stellungnahme gezählt.