Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 9 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: O424-2748
- Hauseigentümerverband Schweiz, Postfach, 8032 Zürich
- SIA, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Selnaustrasse 16,
Postfach, 8027 Zürich
- SVG, Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz und Umwelttechnik,
Blumenbergstrasse 47, 8633 Wolfhausen
- SVU, Schweizerischer Verband der Umweltfachleute, Brunngasse 60, Postfach,
3000 Bern 8
- SVUT, Schweiz. Verband für Umwelttechnik, Sekretariat, Bernstrasse 392,
8953 Dietikon
- Schweizerischer Städteverband, Kommunale Infrastruktur, Monbijoustrasse 8,
Postfach 8175, 3001 Bern
- Schweizerischer Gemeindeverband, Laupenstrasse 35, 3008 Bern
- usic, Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen,
Effingerstrasse 1, Postfach 6916, 3001 Bern
- VABS, Vereinigung Asbestberater Schweiz, c/o sanu future learning sa,
Dufourstrasse 18, Postfach 3132, 2500 Biel/Bienne 3
- VSA, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, Europastras-
se 3, Postfach, 8152 Glattbrugg
- VUR, Vereinigung für Umweltrecht, Technoparkstrasse 7, 8406 Winterthur
3. Eingegangene Stellungnahmen
Am 23. April 2015 unterbreitete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Kantonen und den interessierten Kreisen den Entwurf der revidierten Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zur Stellungnahme.
Insgesamt gingen 48 Stellungnahmen ein, die sich wie folgt gliedern: 23 Kantone, 23 Verbände aus Wirtschaft und Industrie, 1 Gemeinde sowie 1 Unternehmen.
4. Ergebnisse in der Übersicht
Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass die Revision grundsätzlich begrüsst wird. Insgesamt 5 Kantone und 10 Verbände haben die Änderungen generell gutgeheissen und nicht weiter kommentiert.
Die Änderung betreffend die Begleitscheinpflicht für andere kontrollpflichtige Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung umfassende organisatorische Massnahmen erfordert, wurde in 14 von 28 Stellungnahmen ausdrücklich begrüsst. Somit befürworten insgesamt zwei Drittel die Anpassung.
Die elektronische Übermittlung von Meldungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen wurde in 21 Stellungnahmen explizit kommentiert und ausschliesslich befürwortet. Die betroffenen Verbände der Abfallwirtschaft fordern jedoch eine praxisgerechte Umsetzung der Regelung.
5. Ergebnisse zu den einzelnen Artikeln
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art.2 Verzeichnisse der Abfälle und der Entsorgungsverfahren
Die Einführung der Begleitscheinpflicht für andere kontrollpflichtige Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung umfassende organisatorische Massnahmen erfordert findet
7/9 031/2005-02181/01/25/02/01/03/O424-2748