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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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3Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber meldet der Personendosimetriestelle die Personen, die mit offenen Quellen arbeiten, und deren individuelle Korrekturfaktoren.

4Die Personendosimetriestelle berechnet die individuelle Extremitätendosis und meldet Hp(0.07), fE und Hextr dem Betrieb und dem zentralen Dosisregister.

Art. 14 Aktive Personendosimeter als Zweitdosimeter

Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen verlangen, dass aktive Personendosimeter (APD) eingesetzt werden, insbesondere wenn:

a. eine zeitnahe Expositionskontrolle der Personen im Strahlenfeld sicherzustellen ist (Jobdosimetrie);

b. Massnahmen beim Erreichen oder Überschreiten von Alarmschwellen einzuleiten sind;

c. strahlenexponierte Personen in Echtzeit über die Dosis, die sie während einer Tätigkeit erhalten, zu informieren und zu sensibilisieren sind;

d. das Verhalten exponierter Personen im Strahlenfeld zu optimieren und damit die Individual- und Kollektivdosis zu senken sind.

Art. 15 Dosisermittlung beim Flugpersonal

1Der Luftfahrzeugbetreiber ermittelt die individuelle Dosis des beruflich strahlenexponierten Flugpersonals mittels einer von der Bewilligungsbehörde anerkannten Software.

2Die Software muss dem Stand der Technik entsprechen.

Art. 16 Verlängerung der Messperiode

Eine Verlängerung der Messperiode nach Artikel 73 Absatz 2 und Artikel 74 Absatz 2 StSV über einen Monat oder ein Quartal hinaus ist mit Einverständnis der Aufsichtsbehörde möglich, insbesondere wenn:

a. die betroffenen Personen zusätzlich durch direkt ablesbare Personendosimetriesysteme überwacht werden; oder

b. eine Ortsdosimetrie mit Anzeige der Dosisleistung oder einem Alarm existiert.

2. Abschnitt: Technische Anforderungen an Dosimetriesysteme

Art. 17 Allgemeine Anforderungen

Die Messsysteme nach Artikel 80 Absatz 2 Buchstabe d StSV müssen die Bestimmung der operationellen Grössen nach Anhang 4 StSV für die Personendosimetrie bei externer Bestrahlung ermöglichen.