Vorlagen

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 116Fedlex · Vorlage

Art. 26 Bestrahlungsgeometrie für Photonen und Neutronen

Das Strahlungsfeld muss auf das Phantom zentriert und senkrecht dazu sein. Bezugspunkt ist das Zentrum der Vorderseite der Phantomoberfläche hinter dem Dosimeter. Die Distanz zwischen Quelle und Phantom muss für Photonenstrahlung mindestens 2 m betragen. Das Strahlungsfeld muss das gesamte Phantom abdecken.

Art. 27 Bestrahlungsgeometrie für Betastrahlung

Das Strahlungsfeld muss auf das Phantom zentriert und senkrecht dazu sein. Bezugspunkt ist das Zentrum der Vorderseite der Phantomoberfläche hinter dem Dosimeter. Die Distanz zwischen Quelle und Phantom muss mindestens 20 cm und höchstens 50 cm betragen. Das Strahlungsfeld muss das gesamte Phantom abdecken.