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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 223Fedlex · Vorlage
Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)
Begriffsbestimmungen
Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt
Abnahmeprüfung
Prüfung eines zur Lieferung offerierten oder gelieferten Produkts um festzustellen, ob für die vorgesehene Anwendung die technischen Spezifikationen und Sicherheitserfordernisse erfüllt sind.
Afterloading-Einrichtungen
Einrichtung zur Brachytherapie mit Gammastrahlern, die automatisch oder manuell ferngesteuert zur Erzeugung räumlicher Dosisverteilungen in Applikatoren bewegt oder angeordnet und nach Abschluss einer vorgewählten Zeit in den Strahlenaufbewahrungsbehälter zurücktransportiert werden.
Bestrahlung mit hoher Dosisleistung (HDR-Bestrahlung)
Bestrahlung mit Afterloading-Einrichtung, bei der eine Energiedosisleistung von mehr als 12 Gy/h im Referenz-Dosispunkt eingesetzt wird.
Bestrahlung mit mittlerer Dosisleistung (MDR-Bestrahlung)
Bestrahlung mit Afterloading-Einrichtung, bei der eine Energiedosisleistung zwischen 2 und 12 Gy/h im Referenz-Dosispunkt eingesetzt wird.
Bestrahlung mit niedriger Dosisleistung (LDR-Bestrahlung)
Bestrahlung mit Afterloading-Einrichtung, bei der eine Energiedosisleistung unter 2 Gy/h im Referenz-Dosispunkt eingesetzt wird.
Bestrahlungseinheiten
Ein zu therapeutischen Bestrahlungszwecken benutzbares Gerät (Gamma-Bestrahlungsanlage, Afterloading-Einrichtung), das eine oder mehrere geschlossene radioaktive Quellen enthält. Die Quellen sind in einer Abschirmung eingeschlossen, mit welcher sie in jedem Betriebszustand mechanisch verbunden bleiben.
Bestrahlungsraum
Raum, in dem eine therapeutische Anwendung mit ionisierender Strahlung durchgeführt wird.