Vorlagen
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 221Fedlex · Vorlage
a. Angaben zur Identifikation der Anlage;
b. Anweisungen für korrekten Betrieb und korrekte Anwendung;
c. Anweisungen für periodischen Unterhalt und Prüfungen;
d. Konformitätserklärung der Herstellerin oder des Herstellers nach der MepV.
6Das Anlagebuch enthält mindestens:
a. Bewilligungsgesuch und Strahlenschutz-Bauzeichnungen;
b. Bewilligung des BAG für das Einrichten und Betreiben der Anlage;
c. Protokolle und Angaben über alle durchgeführten Prüfungen und Kontrollen wie Abnahme-, Zustands- und Konstanzprüfungen, Wartungsberichte, Kontaminationsprüfungen;
d. Quellenzertifikat nach Artikel 3;
e. Angaben über den Aufbewahrungsort und Zugang zu den aufgezeichneten Strahlenereignissen und Störfällen sowie deren Behebung.
7Betriebsanleitungen müssen in der betriebsüblichen Sprache abgefasst sein.
8Die elektronische Buchführung ist möglich, wenn die Vollständigkeit gewährleistet bleibt.
Art. 31 Qualitätsprüfungen
1Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber sorgt für die regelmässige Durchführung der Qualitätsprüfungen nach Anhang 5 Ziffer 2.
2Das Ergebnis der Prüfungen nach Absatz 1 ist zu protokollieren und im Anlagebuch abzulegen.
4. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 32 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung vom 15. November 20017 über den Umgang mit geschlossenen radioaktiven Strahlenquellen in der Medizin wird aufgehoben.
Art. 33 Bestehende Bewilligungen
Inhaberinnen und Inhaber von Bewilligungen für den Umgang mit medizinischen Quellen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt wurden, müssen die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
Art. 34 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
7 [AS 2001 2848]