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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 130Fedlex · Erläuternder Bericht
Für die Edelgase, die hauptsächlich Beta-Strahler sind, d.h. Ar-39 und Kr-85, wird die Dosis betrachtet, der die Haut bei einer Immersion ausgesetzt ist, und nicht die effektive Dosis bei einer Immersion. In diesem Fall stammt der Koeffizient eimm für die Haut aus der Publikation Federal Guidance report No. 12 [19].
Richtwert für die Oberflächenkontamination (CS), Spalte 12
Der Richtwert für die Oberflächenkontamination (CS) gilt ausserhalb des Kontrollbereichs. Er wird über 100 cm2 gemittelt. Es bestehen keine Empfehlungen auf europäischer Ebene zum Richtwert für die Oberflächenkontamination.
Der Wert von CS wird auf der Basis der folgenden Szenarien berechnet, wobei das ungünstigste gewählt wird:
eine andauernde Bestrahlung während des ganzen Jahres (8760 Stunden) durch eine Hautkontamination führt zu einer Äquivalentdosis von 50 mSv pro Jahr (1/10 des Dosisgrenzwerts für die Haut);
eine tägliche Ingestion einer Kontamination auf eine Fläche von 10 cm2 führt zu einer effektiven Dosis von 0,5 mSv pro Jahr;
eine einmalige Inhalation von 10 % der Aktivität einer Kontamination auf einer Fläche von 100 cm2 führt zu einer Dosis von 0,6 mSv (1/10 der Bewilligungsgrenze);
ein Maximalwert von 100 Bq/cm2.
Die CS-Werte der bisherigen StSV sind auf Werte in Abständen halber Zehnerpotenzen gerundet, d.h. sie können folgende Werte haben: 0.03, 0.1, 0.3, 1, 3, 10, 30, 100, 300 oder 1000 Bq/cm2. Nach der erneuten Prüfung der nach den verschiedenen Szenarien errechneten Werte wurde ein Algorithmus zur Rundung auf halbe Zehnerpotenzen eingeführt, ohne dass dabei der genaue Algorithmus bekannt war, der bei der Herleitung der Werte für die bisherige StSV zur Anwendung gekommen war. Die neu errechneten und gerundeten CS-Werte sind für 625 Radionuklide identisch mit denjenigen in der bisherigen StSV.
In den anderen Fällen lag der erneut berechnete CS-Wert im Allgemeinen über dem Wert in der bisherigen StSV. Es lassen sich folgende Änderungen feststellen:
1/2 Zehnerpotenz höher bei 99 Radionukliden;
1 Zehnerpotenz höher bei 22 Radionukliden;
3/2 Zehnerpotenzen höher bei 5 Radionukliden;
2 Zehnerpotenzen höher bei 3 Radionukliden (Ge-68, Pr-142m und Au-196);
ein Wert von 1000 statt 3 bei Br-80m.
Nur bei drei Radionukliden liegt der neu berechnete CS-Wert unter dem entsprechenden Wert in der bisherigen StSV (Be-7, Mo-93 und Te-123).
Anhang 4: Dosisgrössen und Methode für die Ermittlung der Strahlendosis
In diesem Anhang sind Dosisbegriffe zusammengestellt. Diese umfassen einerseits die Dosisbegriffe aus der bisherigen StSV und andererseits Dosisbegriffe aus den internationalen Standards. Die Organwichtungsfaktoren wurden an die neuen Werte aus der ICRP-Veröffentlichung 103 [1] angepasst.
1. Dosisgrössen
Der in der bisherigen StSV verwendete Begriff Äquivalentdosis wird für die operativen Grössen neu Dosisäquivalent genannt. Dies entspricht der korrekten Übersetzung aus dem Englischen (dose equivalent) und stimmt mit dem französischen und italienischen Begriff überein. In Deutschland wird nach wie vor der Begriff Äquivalentdosis benutzt. Da diese zwei Bezeichnungen sehr ähnlich sind (nur eine Umkehrung der Wörter) und bei der Verwendung immer auch die Dosisgrösse (z.B. H*(10)) angegeben wird, sollte die neue Schreibweise auch im deutschsprachigen Raum selbsterklärend sein und nicht zu Verwirrung führen.