Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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2. Abschnitt: Qualitätssicherung bei nuklearmedizinischen Anwendungen
SGRRC bemerkt, dass eine zusätzliche Zustandsprüfung bei Aktivimetern nach regelmässig erfolgreich bestandenen Eichungen bzw. Vergleichsmessungen übertrieben sei.
HUG fordert dass bei der Durchführung der Qualitätssichernden Massnahmen an nuklearmedizinischen Untersuchungssystemen ein Medizinphysiker involviert sein muss.
Anhang 1: Begriffsbestimmungen
CERN möchte, dass keine Angaben zur Minimalgrösse der Sonden der Hand- und Hand-Fuss Monitore verlangt werden.
SWISSNUCLEAR bemerkt, dass Flächen ausserhalb der Umzäunung wie Parkplätze, Grünflächen etc. ausserhalb der Einflussmöglichkeit des Bewilligungsinhabers liegen und deshalb nicht zum Betriebsgelände gehören dürfen.
Anhang 3: Arbeitsmethoden
SWISSNUCLEAR beantragt, Kernanlagen vom Gültigkeitsbereich auszunehmen, da Massnahmen in den beschriebenen Arbeitsmethoden praktisch nicht umsetzbar seien.
FS fordert diverse Präzisierungen in den aufgeführten Arbeitsmethoden. Hirslanden bemerkt, dass bei lediglich wöchentlichen Stichproben die Gefahr der grossflächigen Verteilung einer Kontamination bestehe. Insbesondere vor dem Einsatz der Reinigungskräfte sollten potentielle Kontaminationen ausgeschlossen werden.
Anhang 5: Bauliche Anforderungen an Arbeitsbereiche und Zonen
3 Organisationen (SWISSNUCLEAR, ZWILAG, FS) bemerken, dass die Auslegung der Lüftung von Kernanlagen im Bewilligungsverfahren nach der Kernenergiegesetzgebung erfolge. Waschmöglichkeiten, Wasserhahn, Seifenspender und Einweghandtücher befinden sich nur am Ausgang des Zonentyps I. Zonen des Typs II-IV würden diese Einrichtungen nicht aufweisen. Der minimale 5-fache Luftwechsel in Zonen sei nicht vorhanden. Die Sicherstellung des Unterdrucks nach Ausfall des Stromnetzes sei nicht für alle Räume der kontrollierten Zone notwendig respektive vorhanden. Aus diesem Grund seien die betreffenden Artikel in Kernanlagen nicht umsetzbar und deshalb müssen Kernanlagen vom Geltungsbereich ausgenommen werden.
Anhang 7: Musterberechnungstabelle
SGSMP macht diverse Vorschläge zur Anpassung und Ergänzung der Berechnungstabelle in Anhang 7.
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