Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/16: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 14 Seiten
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Nr. Traktanden
tisch sind aber die Entscheidungen schon im Rahmen der parlamentarischen Initiative (pa. Iv.) 12.400 im letzten Sommer gefallen und kommuniziert worden, und sie haben das damals sicherlich verfolgt. Wenn Sie Anliegen über die konkrete Abwicklung der Rückerstattung haben, bitte ich sie, sich direkt an die verantwortlichen Person im BFE, Herrn Hans-Peter Nützi, zu wenden. Wir werden zudem Ihre Anliegen gerne an ihn weitergeben.
SGV, Schneider: Einige konkrete Zahlen zur zusätzlichen Belastung für KMU bei einer Zuschlagserhöhung auf 1.1 Rp./kWh: Ein drei Sterne Hotel hat bisher 2‘300 CHF/a KEV bezahlt, neu sind es 4‘200 CHF/a. Ein vier Sterne Hotel bezahlte bisher 14‘400 CHF/a, ab 2015 sind es 30‘000 CHF/a. Die Belastung für einen Galvanikbetrieb steigt von 40‘000 auf 80‘000 CHF/a, was dem Jahresgewinn entsprechen kann.
Schweizerischer Städteverband, Bukowiecki: Wie wird der Zuschlag nach 2015 aussehen?
BFE, Rutschmann: Der Zuschlag wird wohl weiterhin steigen. Es ist noch nicht klar, in welchem Tempo, das kommt auf die Nachfrage bei den Einmalvergütungen sowie auf die Anzahl der KEV-Inbetriebnahmen an.
Economiesuisse, Näf: Bei der Photovoltaik ist die Netzparität erreicht, darum sind Vergütungen in der Höhe von 30 % bei der Einmalvergütung nicht angebracht. Nur die nicht gedeckten Kosten sind zu finanzieren.
BFE, Rutschmann: Die 30% beziehen sich auf die Investitionskosten einer Anlage. Die nicht gedeckten Kosten sind aber unter Umständen höher, da auch bei PV-Anlagen noch Betriebs- und Unterhaltskosten dazukommen. Auch abzüglich der heutigen Einmalvergütungen von 30% der Investitionskosten sind die Gestehungskosten immer noch höher als die Strombezugskosten, auch unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs.
Energiefachstelle Kanton Bern, Nyffenegger: Wie schnell wird die Warteliste abgebaut?
BFE, Rutschmann: Alle Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen auf der bestehenden Warteliste werden bis Ende 2015 ausbezahlt. Die restlichen Anlagen auf der Warteliste sowie die in der Zwischenzeit dazugekommenen Neuanmeldungen werden später ausgezahlt. Die Kontingente und der Netzzuschlag gehen Hand in Hand. Mehr Geld würde einen schnellerer Abbau der Warteliste ermöglichen, aber gleichzeitig muss ja ein kontinuierlicher Zubau unter Einhaltung der Zubauziele gewährleistet werden.
SES, Nipkow: Das EnG fordert eine unverzügliche Auszahlung der Einmalvergütung, wie dies im Gesetz ausdrücklich festgehalten ist. Wir fordern, den Zuschlag rasch auf das Maximum zu erhöhen, um die Warteliste schneller abzubauen und die Erneuerbaren rascher zuzubauen. Später könnte man ja den Zuschlag wieder senken.
BFE, Rutschmann: Das BFE hat den Auftrag, einen kontinuierlichen Zubau der Erneuerbaren zu gewährleisten. Somit können nicht alle Anlagen gleichzeitig freigegeben werden. Eine Absenkung des Zuschlags wäre natürlich auch möglich, ist aber politisch unwahrscheinlich. Zudem werden ja auch immer mehr KEV-Anlagen in Betrieb genommen, die in den nächsten 15 bis 20 Jahren vergütet werden müssen.
Swisscleantech, Zeyer: Mehr Details zur Ermittlung des Netzzuschlags wären wünschenswert, denn Transparenz ist hier sehr wichtig. Mit der Einmalvergütung sind keine zu hohen Renditen zu erzielen, u.a. weil Eigenverbrauch nicht immer möglich ist, insbesondere beim Abbau von alten Anlagen auf der Warteliste. Die Probleme der Grossverbraucher bei verzögerter Auszahlung der Rückerstattung sind zu berücksichtigen. Zudem sollen auch KMU von der Rückerstattung profitieren können.
BFE, Rutschmann: Wenn Ihnen unsere Erläuterungen zu wenig detailliert sind, können wir Ihnen gerne noch weitere Informationen zukommen lassen. Wir dachten aber, dass Ihnen die an diesem Anlass vorgestellten Zahlen genügen sollten.
Dass KMU nicht vom Netzzuschlag befreit sind, wurde so von der Politik im letzten Sommer im Rahmen der Pa.Iv. 12.400 beschlossen.