Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/16: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 14 Seiten
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Haushalte und für Unternehmungen aufgrund der beinahe Verdoppelung des Zuschlags wurden auch bei den Befürwortern geäussert.
Die Konsumentenorganisationen unterstützen in ihren zwei Stellungnahmen die Anhebung des Netzzuschlags grundsätzlich. Sie würden diese aber auf drei Jahre verteilen.
Ausser Eco Swiss, welche den Grundsatz der KEV kritisiert, sprechen sich die anderen Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (Greenpeace, Schweizerische Energiestiftung und WWF) für die Neufestlegung des Netzzuschlags aus. Andere energiepolitische und technische Organisationen (u.a. Swissolar und Infrawatt) stehen der Anpassung ebenfalls positiv gegenüber.
Bezüglich der Höhe der Anpassung sind entgegengesetzte Stellungnahmen eingegangen. Auf der einen Seite wird die beinahe Verdoppelung des Zuschlags stark kritisiert (u.a. FDP, SGV, grosse Stromkunden). Auf der anderen Seite wünschen sich der Kanton Bern, die grüne Partei sowie Umweltschutzverbände die sofortige Erhebung des maximalen gesetzlichen Netzzuschlags von 1,5 Rp./kWh, um die Einmalvergütungen unverzüglich auszuzahlen und um die Warteliste schneller abzubauen.
Die kurzen Fristen der Anhörung wurden von verschiedener Seite bemängelt (BS, Swisspower AG, Scienceindustries, Swissmem, Eco Swiss, Textilverband Schweiz, Konferenz Kantonale Energiedirektoren, BE). Die formale Richtigkeit der Anhörung wird ausserdem vom Textilverband bezweifelt.
2.2 Bemerkungen zu weiteren Themen
Im Rahmen der Anhörung erhielt das BFE auch Stellungnahmen, die sich nicht auf die vorliegende Änderung der EnV bezogen. So äussern sich verschiedene Anhörungsteilnehmende zu einer KEV-Reform im Rahmen der Energiestrategie 2050 (Swisspower AG). Der Kanton AI für eine andere Lösung als die KEV zur Zielerreichung der Energiestrategie. Der Kanton Uri schlägt differenzierte KEV-Vergütungen je nach Anlagenausrichtung sowie Produktionszeit vor. Der VSE beantragt, eine kontinuierliche Absenkung der KEV-Vergütungsätze sowie einen flexiblen Absenkpfad der jeweiligen Technologien einzuführen.
Ein rascher Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem wird vom Kanton Uri, vom Schweizerischen Städteverband, von der IG DHS, von Swissmem sowie von der FDP gewünscht. Konkrete Angaben zu diesem Wechsel werden vom Städteverband gefordert. Die Grünliberalen weisen zudem darauf hin, dass es Massnahmen im Bereich Energieeffizienz und die Einführung einer ökologischen Steuerreform braucht.
Die IG DHS, Swisspower AG und Coop fürchten eine Erhöhung des KEV-Kostendeckels auf 2,3 Rp./kWh. IG DHS fordert daher eine Begrenzung des Netzzuschlags auf 1,5 Rp./kWh.
Eine Anpassung der Rückerstattungsregelung für stromintensive Unternehmen wird von mehreren Stellungnehmenden beantragt (u.a. IG Energieintensive Branchen, FDP, BE, Swiss Electricity, Textilverband). Für den Kanton Bern und IGEB ist insbesondere der Rückerstattungsrhythmus anzupassen. Für die FDP ist die Verwendung von Teilen des Rückerstattungsbetrages für Effizienzmassnahmen zu streichen. Die Handelskammer beider Basel fordert eine Erweiterung der Rückerstattungsanspruch auf KMU.