Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/16: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 14 Seiten

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Nr. Traktanden

setzt werden.

Durch die Erhöhung des Netzzuschlags werden jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 300 Millionen Franken generiert. Hauptkomponenten der zusätzlichen Ausgaben 2015 sind die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen (mind. 135 Millionen Franken), die Auszahlung der Mehrproduktion der Anlagen in den neuen KEV-Kontingenten sowie die Vergütung von neu in Betrieb gehenden Anlagen von früheren KEV-Kontingenten (100 Millionen Franken). Dazu kommen weitere Massnamen, vor allem die Rückerstattung für Grossverbraucher (20 Millionen Franken). Allfällige Restbeträge werden für zusätzliche Auszahlungen von Einmalvergütungen eingesetzt, Reserven sollen aus der Zuschlagserhöhung keine gebildet werden.

3. Weiteres Vorgehen

Frist für schriftliche Stellungnahmen 6. Mai 2014

Ergebnisbericht der Anhörung Mitte Mai 2014

Ämterkonsultation II Ende Mai 2014

Entscheid Bundesrat Ende Juni 2014

Medienmitteilung Entscheid Ende Juni 2014

Publikation Amtliche Sammlung Anfang Juli 2014

Inkrafttreten 1. Januar 2015

4. Fragen und Diskussion

BFE, Frank Rutschmann: Das BFE möchte die Gründe der Netzzuschlagserhöhung transparent mit Zahlen begründen. Das Amt war selber über die Entscheidung des Parlaments im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 im Juni 2013 überrascht, die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen auf Anlagen bis zu 30 kW auszudehnen. Der Anspruch auf eine unverzüglichen Auszahlung der Einmalvergütungen ist im Energiegesetz (EnG) festgeschrieben. Die Ausgaben in diesem Zusammenhang fallen somit nicht über 20 Jahre verteilt an, sondern auf einmal und unmittelbar nach der Inbetriebnahme einer Anlage.

Die hohe Anzahl kleiner Photovoltaik-Anlagen auf der Warteliste mit Anspruch auf die Einmalvergütung hat dazu geführt, dass die Auszahlung der Vergütungen über zwei Jahre verteilt werden muss. Dies ist nötig, um die Liquidität des EnG-Fonds zu gewährleisten.

VSE, Hintz: Die gezeigte Berechnung ist nachvollzierbar. Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sind trotzdem immer noch viel höher als in Deutschland. Es wäre wünschenswert, das deutsche Niveau zu erreichen.

BFE, Rutschmann: Das BFE plant eine Anpassung der Vergütungssätze für die Photovoltaik per Anfang 2015. Die Anhörung zu dieser EnV-Revision startet am 8. Mai. Spielraum für weitere Absenkungen ist vorhanden. Für die Kostenprognosen 2015 werden – im Sinne einer konservativen Annahme - die Sätze von 2014 für Neuanlagen verwendet, um sicherzustellen, dass die Liquidität des EnG-Fonds jederzeit gewährleistet ist.

VSE, Hintz: Die Anpassung der Vergütungen hinkt dem Markt hinterher. Das Konzept der monatlichen Absenkungen wie in Deutschland ist auch für die Schweiz einzuführen.

BFE, Rutschmann: Das BFE hat die Photovoltaik-Vergütungen bisher jährlich gesenkt. Insgesamt ist die Absenkung in der Vergangenheit in der Schweiz höher ausgefallen als die monatliche 2%-Absenkung in Deutschland. Zudem unterscheidet sich der politische Ansatz in der Schweiz von der deutschen Philosophie, weil hierzulande das Gesetz verlangt, dass die vollen Gestehungskosten gedeckt werden müssen.

Swissolar, Stickelberger: Die höheren Vergütungen in der Schweiz können mit der noch nicht erreichten Reife des Marktes (Professionalisierung der Branche) und den strengeren Bau- und Sicherheitsvorschriften erklärt werden. Es ist auch von unserer Seite erwünscht, die Absenkung der Vergütungssätze in kürzeren Zeitabschnitten als einmal pro Jahr vorzunehmen.