Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/16: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 14 Seiten

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1.3 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

In der Anhörungsfrist sind insgesamt 57 Stellungnahmen eingegangen. Von den 216 Eingeladenen haben 159 keine Stellungnahme abgegeben.

Teilnehmende nach Gruppen Eingegangene Stellungnahmen Kantone15

Parteien4

Energiefachstellen der Kantone1

Kommissionen und Konferenzen0

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete1

Elektrizitätswirtschaft5

Dachverbände der Wirtschaft4

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft17

Energiepolitische und technische Organisationen4

Konsumentenorganisationen2

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen4

Weitere Teilnehmende0

Total57

2 Ergebnisse

2.1 Bemerkungen zur vorgesehenen Revision

Die vorgeschlagene Neufestlegung des Netzzuschlags wird von einer Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden begrüsst.

Die Kantone, die sich im Rahmen der Anhörung zur geplanten Revision der EnV äusserten (BS, AI, UR, SO, TG, TI, VD, ZG, SG, NE, BE, JU, BL, GE,LU), befürworten die Neufestlegung des Netzzuschlags. Auch die Parteien unterstützen den vorgeschlagenen Netzzuschlag (FDP, GPS, GLP) mehrheitlich; nur die SVP lehnt die Anhebung des Zuschlags ab. Falls die Erhöhung aber trotzdem erfolgt, sollte sie gemäss der SVP auf ein Jahr begrenzt werden.

Abgelehnt wird die Neufestlegung des Netzzuschlags von economiesuisse und dem schweizerischen Gewerbeverband (SGV). economiesuisse stellt dabei die Gesetzkonformität der Anhebung in Frage

ter

(Art. 7a Abs. 2e EnG), während der SGV die Unverhältnismässigkeit der Anhebung kritisiert und Bedenken zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der KMU äussert. Für die Erhöhung des Netzzuschlags spricht sich grundsätzlich der schweizerische Bauerverband aus, obwohl dies eine Mehrbelastung für die Landwirte bedeutet.

Unter den fünf Stellungnahmen aus der Elektrizitätswirtschaft waren drei positive (Swisspower AG, VSE, Groupe E) und zwei negative Äusserungen. Die Gegner der Neufestlegung des Netzzuschlags fürchten die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit der Industrie (Swiss Electricity) sowie die Rentabilität der Wasserkraft, die durch die Förderung der erneuerbaren Energien gefährdet wird (Swisselectric). Die Mehrheit der Stellungnahmen der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft ist gegen eine Anhebung des Netzzuschlags (u.a. Gruppe Grosse Stromkunden, hotelleriesuisse, Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen, Scienceindustries, Swissmem, Handelskammer von Genf und beider Basel, Verband der Zellstoff-, Papier- und Kartonindustrie, Verband Schweizerischer Elektroinstallationsfirmen). Gründe dafür sind mehrheitlich die hohe Belastung für Unternehmen ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Netzzuschlags sowie Nachteile im internationalen Wettbewerb. Die Handelskammer beider Basel fordert eine zeitliche Begrenzung des Zuschlags auf drei Jahre. Für die Anhebung auf 1,1 Rp./kWh haben sich Coop, Migros, Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) und VSIG Handel Schweiz ausgesprochen. Bedenken zu den finanziellen Konsequenzen für