Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/16: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 14 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Mit dem sogenannten EnG-Fonds werden die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen, die Verluste aus Bürgschaften sowie die Entschädigung des Konzessionärs finanziert. Der Fond wird durch den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geäufnet. Der Zuschlag kann von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher überwälzt werden.
Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft jährlich, ob die Liquidität des EnG-Fonds mit dem gültigen Satz für den Netzzuschlag sichergestellt ist. Die Berechnungen im Frühjahr 2014 zeigten, dass dies beim aktuellen Zuschlag von 0,6 Rp./kWh nicht gewährleistet ist.
Aus diesem Grund wird eine Erhöhung des Netzzuschlags per 1. Januar 2015 auf 1,1 Rp./kWh vorgeschlagen. Dadurch sollen die Finanzierung der grossen Anzahl kleiner Photovoltaik-Anlagen, für die
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ihre Betreiber die Einmalvergütung gemäss Art. 7a EnG in Anspruch nehmen, sowie die Finanzierung der erwarteten Mehrkosten aufgrund neuer Inbetriebsetzungen von KEV-Anlagen sichergestellt werden. Unverändert bleibt der im Netzzuschlag enthaltene Zuschlag für die Entschädigung des Konzessionärs (0,1 Rp./kWh).
Andere Themen, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision der Energieverordnung (EnV) per 1. Januar 2015 und die Rückerstattung des Netzzuschlags für energieintensive Unternehmungen sind nicht Gegenstand dieser Anhörung.
1.2 Ablauf und Adressaten
Am 30. April 2014 führte das BFE eine konferenzielle Anhörung durch. Die Anhörungsteilnehmenden hatten zudem die Möglichkeit, ihre schriftlichen Stellungnahmen vom 14. April bis 6. Mai 2014 einzureichen. Insgesamt sind 57 Stellungnahmen eingegangen. Explizit auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet haben WEKO, Post, der schweizerische Arbeitgeberverband, die SPS, das Bundesgericht, der ETH-Rat und die Kantone OW und ZH. Die EnDK verzichtet aufgrund der kurzen Frist auf die Stellungnahme.
Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Das Protokoll zur konferenziellen Anhörung ist integraler Bestandteil des vorliegenden Berichts und im Anhang enthalten.
Zur Anhörung eingeladen wurden total 216 Akteurinnen und Akteure. Dazu gehörten u.a. die Kantone, Parteien, Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft, die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft sowie Konsumentenorganisationen.