Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 8 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

1. Ausgangslage und Grundzüge der Vorlage

Die Schweiz arbeitet seit Anfang der 1990er-Jahre mit den Ländern Osteuropas zusammen, um ihre Transition zur Marktwirtschaft und zu einer pluralistischen Demokratie zu unterstützen. Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost), das die Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit bildet, trat am 1. Juni 2007 für zehn Jahre in Kraft. Es schuf auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU.

Die Länder des Balkans und der früheren Sowjetunion sind nach wie vor mit grossen Herausforderungen konfrontiert, was die Transition in den Bereichen Politik (Pluralismus, Rechtsstaat, Integrität der Wahlabläufe), Wirtschaft (Geschäftsklima, Korruption, Wettbewerb) und Gesellschaft (Inklusion) anbelangt. Die Schweiz will durch die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas dazu beitragen, die Stabilität und den Frieden in Europa zu festigen und positive Entwicklungsperspektiven sowie ein handels- und investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen. Dazu muss die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage über den 31. Mai 2017 hinaus verlängert werden. Das BG Ost hat sich bewährt, seine Ziele und Grundsätze gelten nach wie vor. Der Bundesrat beantragte deshalb im Rahmen der Vernehmlassung, das Gesetz bis Ende 2024 unverändert weiterzuführen. Mit der vorgeschlagenen Weiterführung des BG Ost würde auch die Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag der Schweiz verlängert. Die Frage eines weiteren finanziellen Beitrags an die neuen EU-Mitgliedstaaten wird damit nicht vorweggenommen. Ein solcher Entscheid kann nur im Lichte der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU getroffen werden. Schliesslich schlug der Bundesrat vor, dass die Weiterführung der Transitionshilfe nach 2024 auf der Grundlage des BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe erfolgt.

2. Der Vernehmlassungsprozess

Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas am 17. Dezember 2014 mit Frist bis zum 31. März 2015. Zur Teilnahme eingeladen waren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft und die entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen.

Die Teilnehmer wurden zu folgenden vier Fragen konsultiert:

- Befürworten Sie die Verlängerung der Rechtsgrundlage der

Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas im Rahmen der Gesetzesvorlage?

- Befürworten Sie die Verlängerung der Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz

zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU im Rahmen der Gesetzesvorlage?

- Befürworten Sie die Befristung einer verlängerten Gesetzesvorlage bis Ende 2024?

- Befürworten Sie die Überführung der Transitionszusammenarbeit (ohne den

Erweiterungsbeitrag) ab 2025 unter das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe?