Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 8 Seiten

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22 Kantone, 5 politische Parteien, 10 Dachorganisationen und 7 in Osteuropa tätige entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen haben an der Vernehmlassung teilgenommen. Eine Liste der 44 Vernehmlassungsteilnehmer findet sich im Anhang.

3. Übersicht

29 der 44 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Vorlage und beantworten mindestens die ersten drei Fragen mit Ja (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZH ; GPS, CVP, SP; CP, ES, FER, KVS, SAB, TS, SGB).

9 Teilnehmer lehnen die Vorlage ab, allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen. Die 7 entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen befürworten eine Trennung der Rechtsgrundlagen für den Erweiterungsbeitrag und für die Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Sie beantragen, die Osthilfe ab 2017 unter das BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu überführen. sgv und SVP stehen der Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und dem Erweiterungsbeitrag skeptisch bzw. ablehnend gegenüber.

6 Vernehmlassungsteilnehmer verzichten auf eine Stellungnahme, sei es mangels Kapazitäten (SGV, SSV), sei es weil die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Bundessache ist (GL, GR, TI) oder weil sie das Ergebnis der Verhandlungen mit der EU abwarten wollen (FDP).

4. Detaillierte Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Kantone

Mit Ausnahme der 3 Kantone, die auf eine Stellungnahme verzichten, weil die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ihrer Auffassung nach Aufgabe des Bundes ist (GL, GR, und TI), wird die Weiterführung des BG Ost von sämtlichen teilnehmenden Kantonen begrüsst. Mehrere Kantone (AG, FR, LU, NE, SO, SZ) betonen, dass die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas dazu beiträgt, die Stabilität und den Frieden in Europa zu wahren, und neue Geschäftschancen für die Schweizer Wirtschaft eröffnet. Die Weiterführung der Transitionszusammenarbeit liegt deshalb nicht nur im Interesse der Zielländer, sondern auch im Interesse der Schweiz, und sie entspricht der humanitären Tradition der Schweiz. Einige Kantone (AG, BE, FR, SG, SZ, ZH) begrüssen insbesondere die Verlängerung der Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag, weil dieser geeignet ist, die laufenden Verhandlungen mit der EU positiv zu beeinflussen. Andere Kantone (SH, UR) halten fest, dass mit der Verlängerung der Rechtsgrundlage keine finanziellen Beiträge beschlossen werden. Sie unterstützen die Absicht des Bundesrates, über eine mögliche Erneuerung des Erweiterungsbeitrags nur im Lichte der weiteren Entwicklung der bilateralen Verhandlungen und der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu entscheiden. Ein weiterer Kanton (SZ) fordert in diesem Zusammenhang, dass der Schweizer Erweiterungsbeitrag bei den Verhandlungen hervorgehoben werden soll und an Gegenleistungen der Partner gebunden wird. Ein Kanton (BL) stellt mit Verweis auf die Ukraine-Krise, den Konflikt in Weissrussland und die politische Instabilität in Ungarn fest, dass die Ziele der Transitionshilfe noch nicht erreicht wurden. Er bedauert, dass vor dem anstehenden Entscheid über eine Verlängerung der entsprechenden Rechtsgrundlage keine Evaluation der bisherigen Ergebnisse der Ostzusammenarbeit vorliegt. Ein weiterer Kanton (FR) hofft, dass die Unterstützung für die Länder der früheren Sowjetunion keine potenzielle Konfliktquelle im Verhältnis zu Russland darstellt. 2 Kantone (NW, SG) verweisen auf die Unterstützung, die sie selbst zugunsten der Staaten Osteuropas geleistet haben.