Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 8 Seiten
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2 Kantone (BE, UR) begrüssen die Weiterführung des BG Ost, verzichten aber auf eine Stellungnahme zu den vier Fragen des Bundesrates, da die Ostzusammenarbeit ihrer Ansicht nach grundsätzlich Bundessache ist.
17 Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, VS, ZH) beantworten die ersten drei Fragen mit Ja, wobei ein Kanton (AI) einschränkend festhält, dass die Verlängerung der Rechtsgrundlage vor dem Hintergrund der Verhandlungen und der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen mit der EU lediglich bis Ende 2020 befristet werden soll.
4 Kantone (AG, SG, SO und VS) haben grundsätzlich nichts gegen die Überführung der Transitionshilfe ab 2025 unter das BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe einzuwenden, halten eine Beurteilung dieser Frage zum aktuellen Zeitpunkt aber für verfrüht. Die Lage soll im Jahr 2024 neu geprüft werden. Die anderen Kantone sprechen sich dafür aus.
4.2 Politische Parteien
3 politische Parteien (GPS, CVP, SP) begrüssen die Absicht des Bundesrates, die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas fortzuführen, und unterstützen die Verlängerung der entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Meinungen dieser 3 Parteien bezüglich des Beitrags der Schweiz zur Verringerung der Ungleichheiten in der erweiterten EU gehen jedoch auseinander. Die SP hat wenig Verständnis dafür, dass der Bundesrat den Erweiterungsbeitrag der Schweiz bisher nicht automatisch verlängert hat, wie dies die anderen EFTA-Staaten tun. Die Schweiz habe ein fundamentales Interesse daran, dass die wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten EU verringert werden; sie sollte deshalb die Erneuerung ihres Beitrags nicht vom Fortschritt der Verhandlungen mit der EU abhängig machen. Die CVP hingegen befürwortet diese Verknüpfung und empfiehlt, dass die Wirksamkeit dieser Hilfe und die korrekte Verwendung der Mittel geprüft werden. Mit dem Geld sollten vor allem Arbeitsplätze für Jugendliche geschaffen werden. Die GPS fordert eine separate Rechtsgrundlage für die beiden Arten der Zusammenarbeit. Die Transitionszusammenarbeit soll ab 2017 dem BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe unterstehen, wie dies international üblich ist, und für den Erweiterungsbeitrag sei eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen. CVP und SP befürworten die Befristung der Verlängerung bis Ende 2024; die CVP steht einer möglichen Weiterführung nach 2024 sehr kritisch gegenüber, vor allem weil die 10 Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, dann bereits seit 20 Jahren EU-Mitglieder sein werden. Bevor dem Parlament eine Botschaft zur Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel unterbreitet werde, müsse eine Neubeurteilung der Transitionszusammenarbeit vorgenommen werden.
Die FDP will zu der Vorlage des Bundesrates nicht Stellung nehmen, solange die Verhandlungen mit der EU über die Weiterführung des bilateralen Wegs und die Personenfreizügigkeit nicht abgeschlossen sind.
Die SVP lehnt weitere «Tributzahlungen» an die EU unter den Stichworten «Kohäsion» und «Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas» und somit eine Weiterführung des BG Ost ab. Sie fordert den Abbruch der Verhandlungen über eine institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU, weil dadurch die Kohäsionszahlungen institutionalisiert und automatisiert würden. Die SVP beantragt, dass das BG Ost schon jetzt in die anderen bereits existierenden Entwicklungshilfegesetze integriert wird und keine spezifischen Gelder mehr an die Staaten Osteuropas fliessen.
4.3 Dachorganisationen
7 der 8 Dachorganisationen, die Stellungnahmen eingereicht haben, unterstützen die Vorlage des Bundesrates mit Hinweis auf die positive Rolle der Transitionshilfe und des