Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 16 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Übersicht

Die Herausforderungen der Transition, mit denen sich die Länder Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten konfrontiert sehen, erfordern eine Fortsetzung der Unterstützung des Bundes. Hiermit wird vorgeschlagen, die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zu verlängern. Dies ermöglicht die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion.

Nach dem Fall der Berliner Mauer vor 25 Jahren und dem Zusammenbruch der Sowjetunion leiteten die Länder Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) eine Reihe von tiefgreifenden Reformen ein (als Transition bezeichnet), die sie zu pluralistischer Demokratie und Marktwirtschaft führen sollten. Die Ausgangslage und das Tempo der Umsetzung des Reformkurses in den ehemaligen sozialistischen Ländern waren sehr unterschiedlich. Daraus ergab sich eine deutliche Differenzierung. Elf mittel- und osteuropäische Länder sind der Europäischen Union (EU) beigetreten: Die Aussicht auf den Beitritt und die Unterstützung der EU und weiterer Geber bildeten einen Anreiz zur Umsetzung der Reformen. Die Länder des Balkans und die Mitgliedsländer der GUS in Europa, im Südkaukasus und in Zentralasien dagegen haben den Transitionsprozess noch bei weitem nicht abgeschlossen, weil entweder Konflikte die Reformprogramme aufgehalten oder mächtige Interessengruppen den Wandel für sich beschlagnahmt haben, oder weil aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrisen, welche die Region 1998 und in den Jahren 2008-2010 erneut trafen, die Prioritäten anders gesetzt wurden.

Die Schweiz will durch die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas dazu beitragen, die Stabilität und den Frieden in Europa zu festigen und positive Entwicklungsperspektiven sowie ein handels- und investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen. Allerdings sind diese Länder nach wie vor mit grossen Herausforderungen der Transition in den Bereichen Politik (Pluralismus, Rechtsstaat, Integrität der Wahlabläufe), Wirtschaft (Geschäftsklima, Korruption, Wettbewerb) und Gesellschaft (Inklusion) konfrontiert. Die Schaffung bzw. Festigung der Institutionen, die eine soziale Marktwirtschaft und ein pluralistisches politisches System begleiten und tragen, steht im Mittelpunkt der noch unvollendeten Transitionsagenda.

Die Schweiz arbeitet seit Anfang der 90er-Jahre mit den Ländern Osteuropas zusammen. Das Parlament hat für die Transitionshilfe Rahmenkredite von insgesamt 5‘595 Milliarden Franken genehmigt. In den Ländern, die inzwischen der Europäischen Union beigetreten sind, hat der Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU die Transitionshilfe abgelöst. Die von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durchgeführten Programme werden von den Partnerländern als Beitrag an den Transitionsprozess sehr geschätzt. Der Erweiterungsbeitrag ist der deutliche Ausdruck der solidarischen Beteiligung der Schweiz am Aufbau eines stabileren, wohlhabenderen Europas.

Die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruhte zunächst auf dem vom Parlament 1995 für zehn Jahre bewilligten Bundesbeschluss. Auf diesen folgte das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 (BG Ost), das von den eidgenössischen Räten genehmigt und Ende 2006 vom Volk angenommen wurde. Das Gesetz trat am 1. Juni 2007 ebenfalls für zehn Jahre in Kraft. Es schuf auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU.

Dieses Gesetz hat sich bewährt, seine Ziele und Grundsätze gelten nach wie vor. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen der Transition in den Ländern, in denen die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit tätig ist (Länder des Balkans und der GUS), beantragt der Bundesrat,