Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 8 Seiten
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Erweiterungsbeitrags zur Stärkung von Frieden und Sicherheit in Europa, zur Verbesserung des Geschäftsklimas, zur Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten für Schweizer Unternehmen und zur Festigung der Beziehungen zur EU. Die SAB diskutiert ihre Zusammenarbeit mit zahlreichen Berggebietsorganisationen in Südosteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien und fordert, dass die Schweiz ihre Unterstützung auf ihre Kernkompetenzbereiche konzentriert: die Entwicklung der Berggebiete und der ländlichen Räume. 6 dieser Verbände beantworten die 4 gestellten Fragen mit Ja, während der siebte (KVS) eine Beurteilung der Frage, ob die Transitionshilfe ab 2025 unter das BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe überführt werden soll, zum aktuellen Zeitpunkt für verfrüht hält.
Der sgv beurteilt die Vorlage des Bundesrates sehr skeptisch. Aus Sicht des sgv kann die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas nur dann weitergeführt werden, wenn der Schweiz qualifizierbare und messbare Vorteile daraus entstehen, dass die EU im Gegenzug gewisse Bedingungen zugunsten der Schweiz erfüllt. Darunter fallen beispielsweise die Weiterführung der bilateralen Abkommen ohne institutionellen Rahmenvertrag, der Abschluss eines Energieabkommens und die Gewährung des Marktzugangs für Finanzdienstleister. Der sgv lehnt den Erweiterungsbeitrag ab. Es sei nicht Aufgabe der Schweiz, in neokolonialer Manier anderen unabhängigen Staaten Vorgaben zu machen, wie sie ihre Gesellschaften zu organisieren haben. Sollte die Transitionszusammenarbeit verlängert werden, müsse sie zeitlich begrenzt werden. Der sgv stimmt der Befristung bis Ende 2024 deshalb zu. Schliesslich lehnt der sgv die Weiterführung der Osthilfe ab 2025 auf der Grundlage des BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ab. Die betreffenden Staaten verfügten schon heute über einen Entwicklungsstand, der keine weitere Unterstützung rechtfertige.
4.4 Entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen
Die 7 entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen (Alliance Sud, Caritas, HEKS, Helvetas, Schweizerisches Rotes Kreuz, Solidar Suisse und Swissaid) begrüssen die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Einige von ihnen führen selbst Projekte in diesen Ländern durch. Die Vorlage des Bundesrates lehnen sie jedoch aus folgenden Gründen ab:
- Unterschiedliches ist zu trennen. Der Erweiterungsbeitrag sei der Eintrittspreis für den
Zutritt der Schweiz zum erweiterten EU-Binnenmarkt und dürfe nicht mit der Transitionszusammenarbeit verwechselt werden, die als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) verbucht wird. Der Erweiterungsbeitrag müsse im Rahmen der Verhandlungen mit der EU eine eigene Rechtsgrundlage erhalten.
- Die Befristung des BG Ost bis 2017 biete Gelegenheit, so bald wie möglich eine
Anomalie zu korrigieren, die im Widerspruch zur Praxis der OECD-Mitgliedländer steht, welche nur noch eine Liste der zum Bezug von APD berechtigten Ländern – sei es im Osten oder im Süden – führen.
- Es sei davon auszugehen, dass gegen die Weiterführung des BG Ost das Referendum
ergriffen werde, wenn dieses auch die Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag enthält. Die Transitionszusammenarbeit laufe deshalb Gefahr, Opfer dieser innenpolitischen Auseinandersetzungen zu werden. Bekanntlich seien mehrere Empfängerländer dieser Zusammenarbeit Mitglieder der schweizerischen Stimmrechtsgruppen bei den multilateralen Finanzinstitutionen. Sie könnten diese im Falle einer Unterbrechung der Schweizer Osthilfe verlassen.
Die Nichtregierungsorganisationen lehnen die Weiterführung des BG Ost deshalb ab und beantragen, die Transitionszusammenarbeit ab 2017 auf das BG über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe abzustützen. Sie fordern eine eigene