Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/27: Änderung der Energieverordnung (EnV): Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung · 12 Seiten

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2. Ergebnisse der Anhörung

2.1 Photovoltaik: Vergütungssätze der KEV und Ansätze der Einmalvergütung

2.1.1 Vergütungssätze der KEV

Eine deutliche Mehrheit spricht sich für eine periodische Anpassung der Vergütungssätze aus. Die in der Revision neu vorgesehenen Vergütungssätze werden jedoch unterschiedlich bewertet.

Aus Sicht der Kantone GE, VD, NE, JU, TI, SH, TG, SG sowie der EKZ, Greenpeace, HEV, Pro Natura, SES, SIG, Travail Suisse, WWF, Swisspower, Swisscleantech sind die vorgeschlagenen Vergütungssätze zu tief. Gemäss der glp, SPS, ADEV, AEE Suisse, Coop, SSES, „Unternehmen der Schweizerischen Photovoltaik Branche“, Swissolar, Romande Energie ist die Absenkung der Vergütungssätze sogar deutlich zu stark, vor allem für Grossanlagen seien die Vergütungssätze zu tief (SG, glp). Angeführt wird teilweise auch, dass die Referenzkosten die Entwicklung der Marktsituation nicht widerspiegeln (Coop, SES, SIG, EKZ, Greenpeace, Romande Energie).

Klar abgelehnt wird die geplante Absenkung von 36 bedeutenden Unternehmen der Solarbranche. Sie haben unter dem Titel „Unternehmen der schweizerischen Photovoltaik Branche“ eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht

SBV, suissetec und die Fachgruppe der unabhängigen Energieerzeuger fordern, dass antizipierte Kostensenkungen bei der Berechnung der Gestehungskosten nicht berücksichtigt werden sollen.

Einige Teilnehmende befürchten, dass der Preisdruck Auswirkungen auf die Qualität der installierten Anlagen und die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsrechts haben (glp, SPS, HEV, SIG, Swisscleantech, Swissolar). Durch die hohe Absenkung der Vergütungssätze bestehe auch die Gefahr der verminderten Investitionsbereitschaft resp. Blockierung von neuen Projekten (TI, GE, glp, SPS, Coop, Romande Energie, „Unternehmen der Schweizerischen Photovoltaik Branche“, Swisscleantech, Swissolar).

Die AEE Suisse weist die nicht nachweisbaren Kostensenkungen bei den Investitionen und die damit verbundene Reduktion der Vergütungssätze als nicht sachgerecht und nicht gesetzeskonform zurück.

Die Kantone AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, LU, NW, OW, SO, SZ, VS, ZG, ZH sowie die ewz, CVP, ETH-Rat, EnDK, Axpo, FER, Groupe E, Centre Patronal, KEEST, kf, Scienceindustries, SGV, SIA, Swisselectric, VSEI, stimmen der Absenkung der Vergütungssätze zu. Es wird zudem bestätigt, dass die Vergütungssätze die Marktpreise widerspiegeln (Kt. FR, VS, AR sowie ewz).

Für die Swissmem, Eco Swiss, Economiesuisse, IGEB, VSE, Loeb, Manor, Maus Frères, Swiss Retail Federation, Valora und Volg sind die vorgeschlagenen Vergütungssätze weiterhin zu hoch. Es wird gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Gelder effizient eingesetzt werden. Zudem zeige ein Vergleich mit Deutschland, dass die Vergütungssätze in der Schweiz weiterhin auf einem sehr hohen Niveau sind.

Des Weiteren wird eine Absenkung der Tarife für Kleinanlagen als weniger problematisch angesehen als für Grossanlagen (Groupe E, MBR Solar).

Einige Anhörungsteilnehmende lehnen die kostendeckende Einspeisevergütung grundsätzlich ab (GL, Swisselectric, VSEI). GR kritisiert die aktuelle Ausgestaltung des Fördersystems.

2.1.2 Ansätze der Einmalvergütungen

Die Absenkungen der Einmalvergütungsbeträge finden bei den Kantonen AG, BE, BS, FR, GR, NW, OW, VS, VD, ZH, der SPS sowie bei der Axpo, Centre Patronal, ETH-Rat, EnDK, ewz, FER, Scienceindustries, SES, SBV, SGV, SIA, Swisselectric, Travail Suisse Zustimmung.

Als nach wie vor deutlich zu hoch werden die Vergütungen von Economiesuisse, Eco Swiss Loeb, Maus Frères, Manor, Swiss Retail Federation, Valora und Volg eingeschätzt.