Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/27: Änderung der Energieverordnung (EnV): Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung · 12 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Die AXPO Holding AG, der Verein für umweltgerechte Energie sowie der Kanton Bern haben sich enthalten.
2.6 Diverse Anträge aus der Anhörung
Repower und der VSE schlagen eine Anpassung der Berechnungsmethode des Marktpreises für die erneuerbare Energie (Art. 3f, Abs.3, EnV) vor. Der Quartalspreis soll mit der stündlichen produzierten und verteilten Energie der Bilanzgruppe Erneuerbare Energien und nicht mit der in der gesamt börsengehandelten Elektrizität gewichtet werden.
Swissgrid schlägt beim Art. 3a Abs. 1 Bst. B EnV vor, den Durchschnitt der letzten fünf Betriebsjahre vor dem 1.1.2010 als Referenz für die Bestimmung einer erheblichen Erweiterung zu nehmen. Zu-
Quinquies
dem solle im Art. 3i Abs. 1 lit. C EnV präzisiert werden, dass falls die Anlage bei Erhalt des positiven Bescheids schon in Betrieb war, die Regelung des vorzeitigen Erlöschens des Vergütungsanspruchs ab Ausstellung des positiven Bescheids gilt. Weiter beantragt Swissgrid die Änderung von Art. 17d Abs. 4 EnV. Für die Reihenfolge der Auszahlungen der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraft sei der Zeitpunkt des Eingangs des vom BAFU geprüften, vollständigen Antrags massgebend und nicht die Gesucheinreichung bei der kantonalen Behörde. Für den Beweis einer integrierten Photovoltaik-Anlagen seien Fotos des Solargenerators aus dem Bau und nach Fertigstellung der Anlagen einzureichen, auf denen einerseits die Gesamtfläche und anderseits die Randabschlüsse sichtbar sind. Ausserdem solle die Systemgrenze bei den Holzvergaser-Anlagen so definiert werden, dass klar wird, dass der elektrische Wirkungsgrad nur vom Blockheizkraftwerk und nicht von der gesamten Anlage (Vergaser und Blockheizkraftwerk) erfüllt werden muss.
Das Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau fordert eine Anpassung der KEV-Tarife für Biomasseanlagen, da das heutige Vergütungssystem den unterschiedlichen Technologien nicht gerecht werde bzw. diese nur ungenügend abdecke.
Suisse Eole stellt fest, dass das geltende Vergütungssystem für Windenergieanlagen Schwachwindanlagen bevorzugt und Starkwindanlagen benachteiligt. An gewissen Standorten könnten jedoch mit der Installation von grossen Starkwindanlagen bedeutende Strommengen produziert werden und gleichzeitig das Prinzip der Konzentration der Anlagen verstärkt werden. Suisse Eole beantragt diesen Sachverhalt und entsprechende Korrekturmassnahmen zu prüfen.
economiesuisse erachtet es als kritisch, dass der EnG-Zuschlag vor der Höhe der Vergütungssätze definiert wird. Zudem bemängelt Economiesuisse eine detaillierte Aufschlüsselung des Finanzierungsbedarfs auf die Verwendungsseite bei der Festlegung des EnG-Zuschlags. Ausserdem wird die Einsitznahme des BFE als Beobachter im Vorstand des AEE Suisse als heikel beurteilt (economiesuisse, Loeb AG, Manor AG, Maus Frères SA, Swiss Retail Federation, Valora Schweiz AG und Volg).
Die „Solarbauern“ sprechen sich gegen rückwirkende Änderungen bei der Vergütung nach Art. 3e, Abs. 5, EnV aus.
Für eine Offenlegung der Berechnungsgrundlagen und der Annahmen sprechen sich die EKZ, Economiesuisse, Greenpeace, Pro Natura, SES, VSE und die WWF aus.
Für glp, SSES, Swissolar und „Unternehmen der Schweizerischen Photovoltaik Branche“ ist eine Anhebung der Grenze der Anwendbarkeit der Lastgangmessung (StromVV Art. 8, Abs. 5) für Photovoltaik-Anlagen von aktuell 30 kVA erwünscht, da die Lastgangmessung mit hohen und wiederkehrenden Kosten verbunden ist. Es wird einheitlich ein neuer Grenzwert von 100 kW vorgeschlagen.
Die Urbanphotovoltaic schlägt die Einführung einer neuen Kategorie für Photovoltaik-Anlagen vor, die sich über bereits erschlossene Gelände im urbanen Bereich (z.B. Parkplätze) befinden.
Die Coop und Groupe E schlagen eine Verkürzung der Frist für die Inbetriebnahmemeldung vor, da dadurch ein Teil der blockierten Gelder schneller wieder für andere Projekte zur Verfügung stehen.
glp, SP, DSV, Romande Energie, Greenpeace, Pro Natura, Fachgruppe der unabhängigen Energieerzeuger, AEE Suisse, SES, suissetec, Swisscleantech, Swisselectric, Swissolar, Swisspower, WWF