Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/33: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erbrecht) · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Erbrecht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.211299 / 232.1/2016/00001

2 Liste der Teilnehmer

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die in der Vernehmlassung Stellung genommen haben, findet sich im Anhang.

3 Gegenstand der Vernehmlassung (Vorentwurf)

Mit dem Vorentwurf soll der parlamentarische Auftrag erfüllt werden, der durch die Annahme der Motion «Für ein zeitgemässes Erbrecht»4 von Ständerat Gutzwiller erteilt wurde: das nicht mehr zeitgemässe Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten Lebensrealitäten anzupassen.

Im Zentrum der vorliegenden Revision steht dabei eine Verkleinerung der gesetzlichen Pflichtteile. Auf diese Weise wird der Handlungsspielraum für die Erblasserin oder den Erblasser vergrössert. Zudem kann die erblassende Person weitere von ihr bestimmte Personen auf dem Weg einer Verfügung von Todes wegen begünstigen, beispielsweise faktische Lebenspartnerinnen oder -partner, Stiefkinder, zu denen keine verwandtschaftliche Beziehung besteht, oder die Nachfolgerin oder den Nachfolger, die oder der ihr Unternehmen übernimmt. Dagegen wird davon abgesehen, zusätzlichen Personen gesetzliche Erbansprüche oder einen Pflichtteil einzuräumen.

Ferner wird im Vorentwurf die Einführung eines sogenannten Unterhaltsvermächtnisses vorgeschlagen, mit dem unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die faktische Lebenspartnerin, der faktische Lebenspartner oder die Stiefkinder begünstigt werden können.

Schliesslich enthält der Vorentwurf verschiedene Änderungen und Neuerungen zu bisweilen sehr technischen Themen. Ziel ist es, damit Gesetzeslücken zu schliessen, den Lehrstreit über bestimmte Fragen zu beenden sowie die Rechtslage wo nötig zu klären.

4 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

Generell lassen sich die Stellungnahmen in drei Hauptgruppen einteilen: jene, in denen der Vorentwurf des Bundesrates (umfassend oder in den Grundzügen) befürwortet wird, jene, die ihn ganz ablehnen, und jene, die eine Überprüfung des Vorentwurfs durch eine Expertenkommission fordern, damit er insbesondere in den technischeren Punkten verbessert werden kann. Es geht allerdings nicht aus allen Stellungnahmen eine klare Unterstützung oder Ablehnung des Vorentwurfs hervor. Viele Stellungnahmen enthalten Bemerkungen oder Änderungsvorschläge zu verschiedenen behandelten Aspekten. Diese werden im folgenden Kapitel mit den genauen Bemerkungen zu den verschiedenen Vorschlägen aufgeführt.

4.1 Allgemeine Zustimmung zum Vorentwurf

Die Vernehmlassung hat ergeben, dass 19 Kantone5, 2 Parteien6, 9 Organisationen7 und 4 Privatpersonen8 den vom Bundesrat unterbreiteten Vorentwurf vorwiegend aus den im erläuternden Bericht genannten Gründen umfassend oder in den Grundzügen unterstützen.

4 10.3524 «Für ein zeitgemässes Erbrecht»; https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curiavista/geschaeft?AffairId=20103524.

5 AG; AI; AR; BE; BL; BS; FR; GE; GL; JU; LU OW; SH; SZ; TG; TI; UR; ZG; ZH.

6 BDP; SP.

7 economiesuisse; EFS; MyHappyEnd; Network; OdA GE; Pink Cross; SKF; SBLV; SSR.

8 Achermann; Guth; Marberger; Unternährer.