Bericht NRP

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Credit Suisse Economic Research

Neben den im Raumkonzept definierten "ländlichen Zentren" weist das ARE zusätzlich eine Kategorie von sogenannten "weiteren Zentren im ländlichen Raum" aus. Das ARE hat nicht näher spezifiziert, ob diese Definition auf einer statistischen Grundlage basiert oder ob die "weiteren Zentren" auf einer anderen Basis zugeordnet werden. Offensichtlich umfasst diese Kategorie jedoch die kleineren, weniger urbanen Gemeinden, welche dennoch eine Zentrumsfunktion einnehmen.

Neben den Zentren stehen aus Sicht der Raumentwicklungspolitik zusätzlich die suburbanen Räume als Entwicklungs- und Verdichtungsraum im Fokus. Es sind dies mit den Zentren wirtschaftlich eng verknüpfte Räume, welche ebenfalls über eine ausgebaute Infrastruktur verfügen. Aufgrund der tendenziell höheren Raumknappheit in den Zentren ist davon auszugehen, dass ein grosser Anteil von zentrumsbezogenen wirtschaftlichen Entwicklungsprozessen in suburbanen Räumen stattfindet. Gemäss der Definition des ARE weisen die ländlichen Zentren keine zugehörigen Räume auf. Dies ist den mittel- und kleinstädtischen Zentren vorbehalten.

Der Grundperimeter umfasst deshalb folgende Gebietskategorien:

- Mittelstädtische Zentren sowie deren suburbane Räume

- Kleinstädtische Zentren sowie deren suburbane Räume

- Ländliche Zentren

- Weitere Zentren im ländlichen Raum

4.2 Implementierung des Grundperimeters

Auf Anfrage des SECO wurde vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eine Zuordnung der Schweizer Zentren und ihrer suburbanen Gemeinden zu den obengenannten Gebietskategorien vorgenommen. Sofern sich eine Gemeinde weder als Zentrum noch als suburbaner Raum klassifiziert, ist sie nicht in der Liste enthalten. Während das Raumkonzept nicht auf Gemeindegrenzen, sondern auf rein funktionale Räume fokussiert, leistet die ARE-Kategorisierung den Brückenschlag zu den Gemeinden und damit politisch abgrenzbaren Gebieten. Damit kann sichergestellt werden, dass die spätere Festlegung eines Förderperimeters in Form einer Verordnung erfolgen kann.

Während sich jede Gemeinde – naturgemäss – eindeutig einem Kanton zuordnen lässt, hat das ARE die suburbanen Räume kantonsübergreifend definiert. So können suburbane Gemeinden durchaus einem anderen Kanton angehören als das zugehörige Zentrum.6 Die Liste des ARE bildet die Grundlage für die folgenden Analyseschritte zur Definition des Grundperimeters.

Die vom ARE im Jahr 2012 gelieferte Liste bildete den Gemeindebestand vom 1.4.2012 (Total 2'485 Gemeinden). Credit Suisse Economic Research hat die Liste an den Gemeindebestand vom 1.1.2014 angepasst (2'352 Gemeinden). Gemeindefusionen zwischen 1.1.2012 und 1.1.2014 wurden wie folgt übernommen:

- Fusionierte Gemeinden übernehmen die ARE-Klassifikation der vormaligen Gemeinden in

"bestmöglicher" Form für den Kanton, d.h. Vergrösserung des jeweiligen Zentrums/suburbanen Raumes.

- Keine materielle Überprüfung der Definitionskriterien gemäss ARE (z.B. aufgrund neuer

Bevölkerungszahl nach Fusion, etc.), sowie keine entsprechenden Anpassungen.

Auf Basis der ARE-Klassifikation wurden vier Versionen des Grundperimeters erstellt, je nachdem ob die weiteren Zentren im ländlichen Raum sowie die suburbanen Räume der mittel- und kleinstädtischen Zentren eingeschlossen werden (Abbildung 5). Aus Sicht der Raumordnungspolitik sind alle vier Varianten mögliche Grundperimeter. Das Raumkonzept betrachtet die entsprechenden Flächen als Wachstumszonen.

6 Ein Beispiel ist die Gemeinde Wil (SG), deren suburbaner Raum eine St. Galler Gemeinde (Bronschhofen) und vier Thurgauer Gemeinden enthält (Münchwilen, Rickenbach, Sirnach und Wilen).